Nahversorgungsförderung - Prämie
Allgemeine Informationen
Gefördert werden kleine Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.
Eine Nahversorgungsprämie bis zu € 20.000,-- wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10 % leistet, der Unternehmer sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.
Voraussetzungen
Kleinst- und Kleinunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung (Lebensmitteleinzelhandel mit Grundsortiment, Bäcker, Fleischer)
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- betriebswirtschaftliche Planungsrechnung einschließlich Liquiditätsberechnung zumindest für die kommenden drei Geschäftsjahre sowie Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen bei Neugründungen/Übernahmen
- Stellungnahme der Standortgemeinde, in der auf die bestehende örtliche Lebensmittelversorgung der Bevölkerung eingegangen wird und in der die finanzielle Beteiligung der Gemeinde gem. Punkt 2.2 der Richtlinie bestätigt wird
- Verpflichtungserklärung über die Aufrechterhaltung des Betriebes unter normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im vollen Umfang für die nächsten 5 Jahre
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.