Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Bezirks Landeck beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken. Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie z.B. Energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung des Universitätsstandortes Landeck ausgelöst werden.
Voraussetzungen
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstrecken sich auf das Gebiet des Bezirkes Landeck. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders, Pettneu am Arlberg, Pfunds, Pians, Prutz, Ried im Oberinntal, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, St. Anton am Arlberg, Stanz bei Landeck, Strengen, Tobadill, Tösens und Zams umfasst.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Projektkostengliederung
- Finanzierungszusage des kreditgewährenden Institutes für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- Notwendige behördliche rechtliche Genehmigungen
- Sämtliche Planunterlagen
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Bekanntgabe der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen sowohl für die Alt- als auch Neuverbindlichkeiten
- Kopie der Förderungsanträge von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und – sofern bereits vorhanden – deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.