Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 "Pitztal"
Allgemeine Informationen
Im Sonderförderungsprogramm Pitztal sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:
- Destinationsentwicklung
- Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur
- Angebotsentwicklung & Markenintegration
- Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Gewerbliche Beherbergungsbetriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe/Privatvermieter
- Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe außerhalb des Tourismus
- Orte guten Lebens
- Attraktiver Lebensraum Pitztal
- Standortentwicklung - Innovation & Kooperation
- "Digitale Region Pitztal"
- Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweils angesprochenen Aktionsfeld/Leitmaßnahme, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm Pitztal ersichtlich.
Voraussetzungen
- Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 12 „Pitztal“. Dieser Planungsverband umfasst die Gemeinden Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns.
- Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
- Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung geeignet sein.
- Der Förderungsnehmer hat das geförderte Projekt der Förderstelle innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Genehmigung des Förderansuchens abzuschließen und die förderbaren Kosten nachzuweisen, da andernfalls der Förderungsbetrag oder –restbetrag nicht mehr zur Verfügung steht.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind in der Richtlinie des Sonderförderungsprogramms sowie im Hinweisbereich der Förderung angegeben.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.