Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik
Allgemeine Informationen
Ziel der gegenständlichen Förderrichtlinie ist die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, BGBl. I Nr. 148/202, BGBl. I Nr. 103/2018, (im Folgenden: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik) in Bezug auf die Sprachförderung.
Weiters sollen die sprachförderlichen Kompetenzen des Personals zur Umsetzung einer ganzheitlichen, alltagsintegrierten Sprachförderung im Kindergarten gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten für die Durchführung von Maßnahmen der Sprachförderung.
Die förderbaren Maßnahmen, detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik.
Voraussetzungen
Fördernehmer/Fördernehmerinnen können sein:
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit pro Kindergartenjahr im Sinne des § 3 Z 9 der Rahmenrichtlinie Elementarbildung einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
nähere Angaben zur Einrichtung wie Firmenbuch-, Vereinsregisterauszug oder Vereinsstatuten
Sofern Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind die in der Ausschreibung angeführten Unterlagen vorzulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.