Tiroler Digitalisierungsförderung
Allgemeine Informationen
Je nach dem finanziellen Umfang des Vorhabens kann die Förderung entweder in Form eines „Kleinprojekts“ oder eines „Großprojekts“ beantragt werden.
Das Förderprogramm umfasst folgende Schwerpunkte,
- Schwerpunkt Planung
- Schwerpunkt Umsetzung
- Schwerpunkt Qualifizierung
wobei der Schwerpunkt Qualifizierung ausschließlich für Großprojekte vorgesehen ist.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt € 150.000,-- für alle drei Module pro Projekt.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Große Unternehmen im Sinne des EU Beihilfenrechts können ausschließlich im Rahmen der Großprojekte und nur auf Basis der De-minimis Verordnung gefördert werden.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Kostenschätzungen und Angebote
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Information zu Förderungsanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und – sofern bereits vorhanden – deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.