Tiroler Innovationsförderung - Initiativprojekte
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75 Prozent der förderbaren Kosten. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 10.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.