Verzicht auf eine Befugnis zur Ausübung von Bergsportführertätigkeiten
Allgemeine Informationen
Die Befugnis zur Ausübung einer Bergsportführertätigkeit erlischt
- mit dem Verzicht auf die Befugnis,
- mit dem Entzug der Befugnis oder
- mit dem Tod des Bergsportführers.
Voraussetzungen
Ein Bergsportführer kann auf seine Befugnis verzichten. Der Verzicht ist gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich zu erklären. Er wird mit dem Einlangen der Verzichtserklärung bei der Behörde unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, sofort wirksam.
Fristen
Falls Ihr Anbringen einen Formfehler aufweist oder unvollständig sein sollte, wird Sie die Behörde innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zur Verbesserung dieses Mangels auffordern. Falls Sie der Aufforderung rechtzeitig und vollständig nachkommen, gilt Ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
Zuständige Stelle
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Verzicht auf eine Befugnis zur Ausübung von Bergsportführertätigkeiten an die zuständige Bezirkshauptmannschaft entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols
Bezirkshauptmanntschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
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- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Erforderliche Unterlagen
Der Ausweis und das Abzeichen sind bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Kosten
Für den Verzicht entstehen keine Kosten.