Allgemeine Informationen
Die Befugnis zur Ausübung einer Bergsportführertätigkeit erlischt
- mit dem Verzicht auf die Befugnis,
- mit dem Entzug der Befugnis oder
- mit dem Tod des Bergsportführers.
Voraussetzungen
Ein Bergsportführer kann auf seine Befugnis verzichten. Der Verzicht ist gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich zu erklären. Er wird mit dem Einlangen der Verzichtserklärung bei der Behörde unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, sofort wirksam.
Fristen
Falls Ihr Anbringen einen Formfehler aufweist oder unvollständig sein sollte, wird Sie die Behörde innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zur Verbesserung dieses Mangels auffordern. Falls Sie der Aufforderung rechtzeitig und vollständig nachkommen, gilt Ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
Zuständige Stelle
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Verzicht auf eine Befugnis zur Ausübung von Bergsportführertätigkeiten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
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- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck
Stadtmagistrat Innsbruck
MA II – Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 3213
post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols
Bezirkshauptmanntschaft Imst
Bürgerservice
tiris-Standort Stadtplatz 1, 6460 Imst
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Telefon work+43 5412 6996 5301
faxFax +43 5412 6996 745385
E-Mail bh.imst@tirol.gv.at
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Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Gewerbe
tiris-Standort Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck
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Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Gewerbe - Berufsrecht
tiris-Standort Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel
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Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Umwelt
tiris-Standort Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
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Bezirkshauptmannschaft Landeck
Polizei und Verkehr
tiris-Standort Innstraße 5, 6500 Landeck
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Bezirkshauptmannschaft Lienz
Gewerbe
tiris-Standort Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz
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Bezirkshauptmannschaft Reutte
Gewerbe, Grundverkehr
tiris-Standort Obermarkt 7, 6600 Reutte
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Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Gewerbe und Wirtschaft
tiris-Standort Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
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- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Gewerbe
tiris-Standort Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck
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Erforderliche Unterlagen
Der Ausweis und das Abzeichen sind bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Kosten
Für den Verzicht entstehen keine Kosten.