Wahl im Wahllokal
Die meisten WählerInnen geben ihre Stimme am Wahlsonntag, den 25. September 2022, direkt im Wahllokal ab. Wenn auch Sie am Wahlsonntag das Ihnen zugeteilte Wahllokal aufsuchen, folgen Sie diesen sechs Schritten zur Abgabe einer gültigen Stimme
1. Lichtbildausweis nicht vergessen!
Jede/r WählerIn muss vor Abgabe der Stimme einen Identitätsnachweis erbringen. Nehmen Sie daher zur Wahl im Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis (wie Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) oder eine sonstige amtliche Urkunde mit, um sich ausweisen zu können.
Wer eine „amtliche Wahlinformation“ erhalten hat, kann diese zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, um der Wahlbehörde die Arbeit zu erleichtern.
2. Das richtige Wahllokal aufsuchen
In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal – in größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Am Wahltag dürfen Sie jedoch nicht irgendein Wahllokal aufsuchen, sondern nur das in jener Gemeinde, in der Sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (Sie sind dort gelistet, wo Sie zum Stichtag 28. Juni 2022 Ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten). In Gemeinden mit mehreren Wahllokalen, müssen Sie das Wahllokal jenes Wahlsprengels aufsuchen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind.
Informationen zur Adresse bzw. den Öffnungszeiten Ihres Wahllokales bekommen Sie von Ihrer Gemeinde. Einen Überblick aller Wahllokale und Öffnungszeiten finden Sie zudem unter wahlen.tirol.gv.at.
3. Anmelden bei der Wahlbehörde
Wenn Sie am Wahlsonntag das Wahllokal betreten, müssen Sie sich zunächst bei der Wahlbehörde anmelden: Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Wohnadresse und zeigen Sie Ihren Lichtbildausweis vor. Die Wahlbehörde prüft nun, ob Sie im Wählerverzeichnis registriert sind. Anschließend erhalten Sie von der Wahlbehörde einen Stimmzettel und ein Kuvert.
4. Wahlkabine betreten
Betreten Sie mit dem Stimmzettel und dem Kuvert eine freie Wahlkabine. Die Wahlkabine ist dabei prinzipiell alleine zu betreten. So wird sichergestellt, dass die Wahl geheim und unbeeinflusst getroffen wird. Ausnahmen gelten für Kleinkinder und Begleitpersonen von WählerInnen mit Beeinträchtigungen.
5. Stimme abgeben
Füllen Sie den Stimmzettel aus uns stecken Sie diesen noch in der Wahlkabine in das Kuvert. Nähere Informationen zum gültigen Ausfüllen des Stimmzettels finden Sie hier.
6. Kuvert in Wahlurne werfen
Werfen Sie das Kuvert mit dem darin enthaltenen Stimmzettel in die Wahlurne oder geben Sie es der/dem WahlleiterIn.