Informationsweiterverwendung - Ablauf
Das Verfahren zur Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung läuft in folgenden Schritten ab:
1. Einbringung eines schriftlichen Antrages
Wenn Sie Dokumente des Landes Tirol weiterverwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Bereitstellung der betreffenden Dokumente stellen, dafür steht Ihnen ein Online-Antragsformular zur Verfügung. Sie können den Antrag aber auch mittels E-Mail oder Telefax oder auf postalischem Weg einbringen, mündliche (telefonische) Anträge sind nicht zulässig.
Hinweis: Wenn Sie das Online-Antragsformular verwenden, wird Ihr Antrag automatisch an die Dienststelle weitergeleitet, die für die Dokumente, die Sie beantragen, zuständig ist. Wenn Sie das Online-Antragsformular nicht verwenden, so können Sie Ihren Antrag entweder gleich bei der betreffenden Dienststelle oder auch beim Amt der Tiroler Landesregierung einbringen (Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck; Telefax: +43 (0)512/508-2185; E-Mail: post@tirol.gv.at). Beachten Sie dabei, dass Ihr Schreiben, E-Mail oder Telefax jene Angaben enthalten muss, die in den Pflichtfeldern des Online-Antragsformulares vorgesehen sind.
2. Prüfung des Antrages/Verbesserungsauftrag
Sie müssen in Ihrem Antrag jedenfalls beschreiben, welche Dokumente Sie zu welchen Zwecken weiterverwenden wollen und ob die von Ihnen beabsichtigte Weiterverwendung kommerzieller oder nicht kommerzieller Natur ist. Geht aus Ihrem Antrag der Inhalt oder Umfang der Dokumente oder die Art und Weise ihrer Weiterverwendung nicht ausreichend klar hervor, so wird Ihnen das Land Tirol unter Setzung einer längstens zweiwöchigen Frist schriftlich auftragen, den Antrag zu präzisieren (Verbesserungsauftrag).
3. Erledigung des Antrages
Das Land Tirol wird Ihren Antrag spätestens innerhalb von vier Wochen nach seinem Einlangen erledigen. Kann diese Frist aufgrund des Umfangs oder der Komplexität Ihres Antrages nicht eingehalten werden, so wird das Land Tirol Ihren Antrag spätestens innerhalb von acht Wochen erledigen. In diesem Fall werden Sie von der Verlängerung der Erledigungsfrist unter Angabe der Gründe so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach dem Einlangen Ihres Antrages, verständigt.
Hinweis: Wurde Ihnen schriftlich aufgetragen, den Antrag zu präzisieren und kommen Sie diesem Auftrag rechtzeitig und vollständig nach, so beginnt die Erledigungsfrist mit dem Einlangen des verbesserten Antrages von Neuem zu laufen. Andernfalls gilt Ihr Antrag als nicht eingebracht.
Das Land Tirol wird Ihnen innerhalb der Erledigungsfrist
a) die beantragten Dokumente zur Gänze zur Weiterverwendung bereitstellen oder
b) die Dokumente teilweise zur Weiterverwendung bereitstellen und
schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen, dass Ihrem Antrag teilweise
nicht entsprochen wird, oder
c) ein endgültiges Vertragsangebot unterbreiten, oder
d) schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen, dass Ihrem Antrag nicht
entsprochen wird.
Hinweis: Insbesondere bei umfangreichen Anträgen auf Bereitstellung mehrerer Dokumente können diese Varianten auch gleichzeitig zur Anwendung kommen.
4. Abschluss eines schriftlichen Vertrages
Stellt das Land Tirol die beantragten Dokumente nur gegen Entgelt oder unter Bedingungen zur Weiterverwendung bereit und ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages erforderlich, so wird Ihnen das Land Tirol schriftlich ein endgültiges Vertragsangebot unterbreiten und eine angemessene Frist zur Annahme dieses Vertragsangebotes einräumen.