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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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  • Stadtmagistrat Innsbruck

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

  • Abteilung Gemeinden

    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
    • Die Abgeordneten
    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Archiv
    • Links zu anderen Kontrolleinrichtungen
  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    • Wer hilft wie
  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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    • Geschichte des Tiroler Landtages
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  • Kinder- & Jugendanwaltschaft
  • Gewaltschutz &…
  • Informationen für…

Informationen für Einrichtungen, Organisationen und Vereine

  • Welche Verantwortung haben wir?
  • Was machen Kinderschutzbeauftragte?
  • Was können wir tun, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen?
  • Wann besteht Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe?

Welche Verantwortung haben wir?

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, sowie in Organisationen und Vereinen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ist unverzichtbar und wichtig und muss dementsprechend geschätzt werden. Kinder und Jugendliche müssen  gerade dort sichere Orte vorfinden, in denen sie sich gut entwickeln und beschützt aufwachsen können. Gewalt, Übergriffe und Machtmissbrauch dürfen hier keinen Platz haben! Damit diese Sicherheit auch bestmöglich geboten werden kann, braucht es die Mitarbeit aller Erwachsenen, die in diesen Bereichen tätig sind.

Voraussetzung dafür ist, dass das Thema Gewalt kein Tabuthema ist - weder für Kinder und Jugendliche noch für Erwachsene. Dabei möchten wir aber gleich zu Beginn klarstellen, dass es nicht darum geht, einen Generalverdacht auszusprechen, sondern dass dies auch dem Schutz der einzelnen Einrichtungen und Organisationen dient.

Weil es gerade in der Kinder- und Jugendarbeit eine gute Vertrauensbasis und persönliche Nähe braucht, damit die Arbeit überhaupt funktionieren kann, ist die Möglichkeit von Grenzüberschreitungen nicht zu unterschätzen. Sowohl Eltern als auch Kinder und Jugendliche bringen den Betreuungspersonen großes Vertrauen entgegen. Dadurch kann zwar einerseits eine sehr enge und für alle bereichernde Beziehung entstehen, andererseits besteht aber auch die Gefahr, dass dieses Vertrauen missbraucht wird. Damit das nicht passiert, sind klare Standards und Regeln, die Sicherheit bieten und möglichen Übergriffen vorbeugen, unumgänglich. Die Nähe so zu gestalten, dass dabei auch die notwendigen Grenzen eingehalten werden, ist in der Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar. Kinder und Jugendliche darin zu bestärken, dass sie "Nein" sagen und sich jemandem anvertrauen, ist dabei genauso wichtig, wie die Schulung und Sensibilisierung jener Personen, die die Betreuung übernehmen!

Es braucht hier gleichermaßen eine Kultur der Grenzachtung und des aufmerksamen Hinschauens. Es muss klar kommuniziert werden, dass Übergriffe und Gewalt nicht toleriert werden. Für viele Menschen ist Gewalt und Missbrauch häufig noch ein Tabuthema. Viele wagen es nicht, sich Hilfe zu holen, wenn sie selbst betroffen sind. Häufig zeigt sich auch, dass Betreuerinnen und Betreuer überfordert sind, wenn sich Kinder ihnen anvertrauen und von Übergriffen - sei es zu Hause oder in Einrichtungen - berichten. Es erfordert nicht nur Mut hinzuschauen und zu handeln, es ist auch das Wissen um die Dynamik bei Gewalt und Missbrauch notwendig, um sensibel und adäquat zu handeln.

Ein professioneller Umgang mit der Thematik sowie das Schaffen von Rahmenbedingungen, die Schutz gewährleisten, sollen Qualitätsmerkmale für alle Einrichtungen, Organisationen und Vereine sein. Es darf zwar zu keiner Dramatisierung kommen, aber genausowenig dürfen solche Fälle und Meldungen bagatellisiert werden.

Auch wenn das Thema vor allem Kinder und Jugendliche betrifft, fällt Kinderschutz eindeutig in die Zuständigkeit der Erwachsenen!

Was machen Kinderschutzbeauftragte?

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte es in allen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen mindestens eine für Kinderschutzfragen zuständige Person geben.

Diese Person hat eine Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes absolviert und ist als Kontaktperson für Kinderschutz den MitarbeiterInnen, sowie allen Kindern, Jugendlichen und Eltern bekannt und steht diesen bei Fragen zur Verfügung. Sie ist aber letztlich auch dafür zuständig und verantwortlich, dass alle Kinderschutzmaßnahmen intern umgesetzt und regelmäßig überwacht werden. Es ist zudem ihre Aufgabe, das Wissen zum Thema Kinderschutz in der Einrichtung, Organisation oder dem Verein weiterzugeben.

Gerade im Bereich des Kinderschutzes stellen wir immer wieder fest, dass nicht selten Hilflosigkeit eintritt, wenn man mit dem Thema konfrontiert wird. Doch gerade dann ist es absolut notwendig, sturkturiert und professionell zu handeln. Die/der Kinderschutzbeauftragte in der jeweiligen Einrichtung oder Organisation kann in einem solchen Fall kontaktiert werden und gemeinsam kann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

  • Informationen zum Kinderschutzkonzept

Was können wir tun, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen?

Ein interner Kinderschutzplan mit klaren Standards und Regeln kann sowohl für die betreuten Kinder und Jugendlichen als auch für die Einrichtung ein erhebliches Maß an Sicherheit bieten und so möglichen Übergriffen vorbeugen! Wir empfehlen folgende Maßnahmen:

  • Kinderschutz als Bestandteil in die Satzung / Statuten aufnehmen
  • Festlegung klarer interner Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Mindestens eine geschulte Kontaktperson (Kinderschutzbeauftragte) pro Einrichtung, Organisation, Verein
  • Handlungsplan, wie bei Vorkommnissen oder mit Meldungen im Akutfall umzugehen ist
  • Klarheit darüber, welche Unterstützungsangebote Betroffenen angeboten werden können
  • Gute und nachvollziehbare Dokumentation von Vorkommnissen und Bearbeitungen
  • Verantwortungsbewusste Auswahl der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (Vorlage eines Strafregisterauszugs empfohlen)
  • Verbindliche Verhaltensregeln für haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen im Umgang mit betreuten Kindern und Jugendlichen
  • Gute Kommunikationskultur (nach innen und nach außen)
  • Interne und externe Anlaufstellen und Vertrauenspersonen sollten allen bekannt sein
  • Informationsworkshops für Kinder und Jugendliche zum Thema Gewalt
  • Schulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Sensibilisierung freiwilliger HelferInnen
  • Installation interner und externer Kontrollsysteme

Die hier genannten Punkte stellen nur Empfehlungen möglicher Maßnahmen zur Umsetzung dar, die selbstverständlich noch erweitert oder an die jeweilige Struktur der Einrichtung angepasst werden können.

Wann besteht Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe?

Aufgrund der guten Vertrauensbasis in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, kann es auch immer wieder vorkommen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von Gruppenstunden, Ausflügen, Veranstaltungen oder Ferienwochen von familiären Schwierigkeiten oder Problemen berichten.

Ergibt sich ein begründeter Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder wurden, besteht für Angehörige bestimmter Berufsgruppen eine Mitteilungspflicht an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Mitteilungspflicht entsteht nicht bereits bei bloßer Vermutung einer Kindeswohlgefährdung, sondern erst bei begründetem Verdacht. Dieser besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung gegeben sind. Auch wenn in anderer Weise das Wohl eines bestimmten Kindes erheblich und konkret gefährdet ist und diese Gefährdung durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden kann, ist die Kinder- und Jugendhilfe zu kontaktieren. Darunter fällt z. B. eine Suchterkrankung der Eltern, beharrliche Schulverweigerung oder die wiederholte Abgängigkeit Minderjähriger aus dem elterlichen Haushalt.

Zur Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe sind unter anderem verpflichtet:

  • Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen (z. B. Krippen, Kindergärten, Horte, sonstige Tagesbetreuungseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Tageseltern, PrivatlehrerInnen, JugendleiterInnen etc.)
  • Private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche) oder freiberuflich tätige Personen (z. B. MitarbeiterInnen der ambulanten Familienbetreuung) etc.

Eine weitere Voraussetzung für das Entstehen der Mitteilungspflicht ist, dass die Wahrnehmung der Kindeswohlgefährdung im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit oder im Laufe der Berufsausübung gemacht wird. Die Verschwiegenheitspflicht steht der Mitteilungspflicht nicht entgegen!

Die Einrichtung hat unverzüglich schriftlich Mitteilung an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe zu erstatten.

Darüber hinaus kann jede Person eine Gefährdung von Minderjährigen – wenn notwendig auch anonym – der Kinder- und Jugendhilfe melden.

  • Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf dieser Seite: Infomaterial und Broschüren

Kontakt

Kinder- und Jugendanwaltschaft

Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
  • Routenplaner
  • +43 512 508 3792
  • kija@tirol.gv.at
  • Kontaktformular
  • Termin vereinbaren

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefonbuch des Landes Tirol

Suche nach:

Erweiterte Suche | Organigramm

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wenn Sie uns dennoch schreiben wollen, besuchen Sie hierfür unsere Kontaktseite.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
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