Information zu Abrechnungsmöglichkeiten mit dem Land Tirol
Die Auslobung endete mit 31.3.2022 und wurde nicht weiter verlängert. Das heißt, mit 1.4.2022 sind Covid-Antigentestungen nicht mehr mit dem Land Tirol abrechenbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre bisherige und weitere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie.
News
- 17.03.2022: Wir dürfen darüber informieren, dass die Auslobung mit 31.3.2022 endet und nicht weiter verlängert wird. Das heißt: Mit 1.4.2022 sind Covid-Antigentestungen nicht mehr mit dem Land Tirol abrechenbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre bisherige und weitere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie.
- 25.01.2022: Wir dürfen darüber informieren, dass die bestehende Abrechnungsmöglichkeit bzw. Auslobung betreffend Antigentestungen an asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich für den Zeitraum vom 01.02. – 31.03.2022 verlängert wurde.
- 26.11.2021: Wir dürfen darüber informieren, dass die bestehende Abrechnungsmöglichkeit bzw. Auslobung betreffend Antigentestungen an asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 31.01.2022 verlängert wurde.
- 08.11.2021: Schreiben LSD bzgl. Antigentestungen und Abrechnung bzw. Auslobung
- 02.11.2021: Wir dürfen darüber informieren, dass die bestehende Abrechnungsmöglichkeit bzw. Auslobung betreffend Antigentestungen an asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich für den Zeitraum vom 01. – 30.11.2021 verlängert wurde.
- 17.09.2021: Abrechnungen Antigentests ab 1. Oktober 2021 "Tirol testet"
- 09.09.2021: Wir dürfen darauf hinweisen, dass Abrechnungen bitte ausschließlich mittels gesichtertem E-Mail-Versand an die Adresse abrechnung.antigentest@tirol.gv.at übermittelt werden.
- 17.08.2021: Ab 01.09.2021 werden nachfolgende Anpassungen hinsichtlich der Abrechnungsmöglichkeit bzw. Auslobung betreffend Antigentestungen an asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich durchgeführt:
- Die Auslobung wird bis 31.10.2021 verlängert. Die neuen Kriterien finden Sie auf der Seite „Auslobung".
- Einmeldungen bitten wir zukünftig an die neue Email-Adresse einmeldungen.aerzte@tirol.gv.at zu richten (jeweils Donnerstag bis 17.00 Uhr).
- Für WahlärztInnen wird die Abrechnungsmöglichkeit mit dem Land Tirol auf deren Erstordinationen (Standort; siehe unten) eingeschränkt.
- Pro Ärztin/Arzt gilt weiterhin die maximal zu beziehende und abrechenbare Grenze von 4.000 Tests pro Monat, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich betriebenen Teststandorte.
Wir bedanken uns recht herzlich für die tatkräftige Unterstützung seitens der Ärzteschaft!
Teststandorte in Ordinationsstätten mit Hausapotheke
- Verrechnung erfolgt direkt mit den Sozialversicherungsträgern
- Seit 1.7.2021 wurde die Belieferung von Testkits vom Bund durch das Land Tirol eingestellt. Somit sind diese ab diesem Zeitpunkt eigenständig zu beschaffen.
Teststandorte in Ordinationsstätten ohne Hausapotheke
Wir dürfen darüber informieren, dass die Auslobung mit 31.3.2022 endet und nicht weiter verlängert wird. Das heißt, mit 1.4.2022 sind Covid-Antigentestungen nicht mehr mit dem Land Tirol abrechenbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre bisherige und weitere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie.
Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und in einem Umkreis (Radius, Luftlinie) von 5 km zu öffentlichen Teststandorten
Es besteht seit 01.07.2021 keine Abrechnungsmöglichkeit mit dem Land Tirol. Zudem erfolgt auch keine Belieferung mit Testkits des Bundes seitens des Landes Tirol.
Teststandorte außerhalb der Ordinationsstätte und außerhalb einem Umkreis (Radius, Luftlinie) von 5 km zu öffentlichen Teststandorten
Wir dürfen darüber informieren, dass die Auslobung mit 31.3.2022 endet und nicht weiter verlängert wird. Das heißt, mit 1.4.2022 sind Covid-Antigentestungen nicht mehr mit dem Land Tirol abrechenbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre bisherige und weitere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie.
Dokumente zum Download
Wir dürfen darüber informieren, dass die Auslobung mit 31.3.2022 endet und nicht weiter verlängert wird. Das heißt, mit 1.4.2022 sind Covid-Antigentestungen nicht mehr mit dem Land Tirol abrechenbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre bisherige und weitere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie.