Tierarzneimittel
In den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches der Tierarzneimittel fällt die fachliche Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, BGBl. Teil 1 Nr. 28/2002 i.d.g.F. und den auf diesem Gesetz beruhenden Verordnungen.
Ziel ist es, durch die Sicherung des bestimmungsgemäßen Einsatzes von Tierarzneimittel sowie der Sicherung der Unbedenklichkeit von Lebensmittel tierischer Herkunft hinsichtlich Rückstandsfreiheit ein hohes Maß an Schutz für das Leben und die Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu gewährleisten.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht:
- Abwicklung der Genehmigung tierärztlicher Hausapotheken
- Erstellung von Kontrollplänen zur Durchführung des Rückstandsmonitorings und Überwachung der Folgemaßnahmen bei Höchstwertüberschreitungen
- Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes und Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken
- Stellungnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz