EWR Bürger
Ab 01.01.2006 verpflichtende Anmeldung bei der Fremdenpolizei bei einem drei Monate übersteigenden Aufenthalt!
Bisher war die polizeiliche Anmeldung beim Gemeindeamt für einen EWR-Bürger ausreichend.
EWRBürger, die sich ab 01.01.2006 länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten wollen, haben dies spätestens nach Ablauf von drei Monaten ab ihrer Niederlassung der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.
Auf Antrag und nach Vorlage eines Identitätsnachweises, eines alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutzes und Nachweises des gesicherten Lebensunterhaltes (z.B. durch einen Arbeitsvertrag, Lohnzettel etc.) wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Diese ist gebührenpflichtig (15 Euro).
Für alle EWR-Bürger, die vor 01.01.2006 bereits niedergelassen sind, gilt der Meldezettel des Gemeindeamtes als Anmeldung und es muss keine zusätzliche Vorsprache bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgen.
EWR-Bürger, die die Anmeldebescheinigung trotzdem ausgestellt haben möchten, erhalten diese selbstverständlich.