Öffnungszeiten
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00
Dienstag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12 Uhr
Leiter:

Mag. Klaus Kiechl
tiris-Standort Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 5344 5100
faxFax +43 512 5344 745005
E-Mail bh.innsbruck@tirol.gv.at
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Gefahrgutgesetz (Straße)
- Immisionsschutzgesetz Luft
- Kraftfahrrecht
- Luftfahrtsrecht
- Schifffahrtsrecht (z.B.Rafting)
- Straßenaufsicht
- Straßenbaustellen
- Straßenrecht
- Straßenverkehrsordnung
- Tiertransporte (Strafen)
- Verkehrspolizei
- Verkehrssicherheit
- Verkehrsunfälle/Versicherungsanfragen
- Werbeeinrichtungen (straßenrechtlich)
- Zulassung
Weiterführende Informationen bzw. interessante Links:
- www.bmvit.gv.at
- www.oeamtc.at
- www.kfv.at
- www.fuehrerscheinweg.at
- www.helmi.at (Verkehrserziehung für Kinder)
Weitere Informationen:
- Neu für Alkoholdelikte im Straßenverkehr ab 01.09.2017 mit nachfolgender Entziehung der Lenkberechtigung (von zumindest 4 Monaten):
Weiterfahren nach Ablauf der halben Entziehungsdauer und Einbau einer Alkoholwegfahrsperre (Alkohol-Interlock-Gerät) sowie Begleitung durch Mentoringgespräche. Weitere Informationen... - Strafverfügung erhalten...Nähere Informationen finden Sie hier.
- Ab 1. November 2008 traten neue Bestimmungen für Winterreifen in Kraft. Winterreifen-Pflichtgilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
- StVO- Novelle- Mit BGBl. I Nr. 16/2009 wurde die StVO und das KFG novelliert.
- Höhere Alkostrafen seit 01.09. 2009, Informationen über die neuen Strafbestimmungen betreffend Alkoholdelikte.
- Anonymverfügungskatalog Informationen:
Anonymverfügungskatalog - Mit 1. Jänner 2012 wurde das System der Rettungsgasse in Österreich eingeführt.