RückzahlungIGLuft
Rückzahlung der IG-L Strafgelder
Verordnung des Landeshauptmannes vom 05.04.2011, mit der auf bestimmten Abschnitten der A12 Inntalautobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wurde, LGBl. Nr. 36/2011;Fehlschaltung einer VBA-Anlage im Abschnitt Vomp
MITTEILUNG:
Information an die Öffentlichkeit für Vorgangsweise bei der Rückzahlung von Strafgeldern wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der A12 im Abschnitt Vomp
Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 17.09.2013 wurde die Rückzahlung einbezahlter Strafgeldbeträge betreffend Geschwindigkeitsüberschreitungen
- im Zeitraum vom 12.07.2012 bis 31.10.2012 und vom 01.05.2013 bis einschließlich 02.05.2013 mit Tatort Richtungsfahrbahn Bregenz, A12 Inntalautobahn zwischen Straßenkilometer 38,533 im Gemeindegebiet von Wiesing und Straßenkilometer 88,997 im Gemeindegebiet von Unterperfuss, sowie
- vom 12.07.2012 bis 31.10.2012 und vom 01.05.2013 bis einschließlich 03.05.2013 mit Tatort Richtungsfahrbahn Kufstein zwischen Straßenkilometer 88,806 im Gemeindegebiet von Unterperfuss und Straßenkilometer 38,668 im Gemeindegebiet von Wiesing,
soweit sie gemäß Immissionsschutzgesetz Luft verhängt wurden und durch Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen belegt werden können, genehmigt.
Wie und wo ist die Rückzahlung der Strafgelder zu beantragen?
Anträge können formlos, sowohl mündlich (im zuständigen Referat) als auch schriftlich (per Post, Telefax oder e-mail) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden. (Telefonnummer, Telefax und e-mail sind der Anonymverfügung, der Strafverfügung oder dem Straferkenntnis zu entnehmen).
Welche Informationen muss das Anbringen beinhalten?
Bekannt gegeben werden müssen die Geschäftszahl (GZ) der Strafverfügung oder des Straferkenntnis sowie der Empfänger des Bescheides und eine Bankverbindung (Bankleitzahl und Kontonummer sowie Name des Kontoinhabers).Anonymverfügungenkönnen nur bei Vorlage der Anonymverfügung und des Zahlungsbelegs (Bankauszug) ausbezahlt werden. Darüber hinaus ist lediglich die Bankverbindung des Einzahlers bekannt zu geben.
Bei Rückzahlungen in das Ausland ist anzugeben: IBAN und BIC