Schülerlotsen und Schulwegpolizisten
Schülerlotsen und Schulwegpolizisten zur Sicherung des Schul- oder Kindergartenweges
Schülerlotsen und Schulwegpolizisten zur Sicherung des Schul- oder Kindergartenweges
Die Schulwegsicherung wird im Bundesland Tirol zum überwiegenden Teil von der Exekutive durchgeführt. Zusätzlich kommen in verschiedenen Bereichen Schülerlotsen gemäß § 29a Abs 2StVOund Schulwegpolizisten gemäß § 97a Abs 3 StVO zum Einsatz.
Die Sicherung mit Schülerlotsen und Schulwegpolizisten soll in erster Linie auf den Verkehrs-wegen zu oder von den Volksschulen, Kindergärten oder bei Schulveranstaltungen (z.B. Begleitpersonen bei geschlossenen Kindergruppen, Radfahrprüfungen, usw.) eingesetzt werden. Sie erleichtern einerseits den schwächeren Verkehrsteilnehmern die Bewältigung des Schulweges und erzieht diese andererseits zu einem verkehrsgerechten Verhalten (z.B. Verhindern des wahllosen Überquerens einer Straße). Schülerlotsen und Schulwegpolizisten haben somit auch eine Vorbildfunktion.
Im Gegensatz zu Schulwegpolizisten, die Fahrzeuglenker auch zum Anhalten auffordern dürfen, haben Schülerlotsen keine verkehrsregelnde Funktion, sondern dürfen nur das Überqueren der Fahrbahn bei Verkehrslücken erleichtern (kein Eingriff in den Verkehr).
Die Namhaftmachung geeigneter Schüler (für den Schülerlotsendienst) oder geeigneter Personen (für die Schulwegpolizei) erfolgt über die Schul- oder Kindergartenleitung.
Die Eignung wird durch eine polizeiliche Einschulung sichergestellt. Anschließend stellt die Behörde den Schülerlotsen und Schulwegpolizisten für die Ausübung ihrer Tätigkeit entsprechende Betrauungsausweise aus und stattet sie mit Signalstab und wahrnehmbarer Schutzausrüstung aus.
Schülerlosten und Schulwegpolizisten sind für die Exekutive eine wertvolle Unterstützung, weil in den Überwachungsbereichen vielfach mehrere überwachungswürdige Schulwege vorhanden sind und nicht jeder einzelne Schulweg immer von der Exekutive gesichert werden kann.
Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Verkehrsreferat der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck bei Frau Hauser oder Frau Waibl - Telefon-Nr. 0512/5344-5112