Silvester
Grundsätzliches:
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet prinzipiell verboten (Pyrotechnikgesetz 2010 idgF.) Der/Die Bürgermeister/in kann jedoch per Verordnung Ausnahmen festlegen.
Zur Beachtung:
Aufgrund der derzeit gültigen 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Verlassen des eigenen, privaten Wohnbereiches zum Zwecke des Abschusses von Feuerwerken nicht gestattet.
Informationen:
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wünscht einen guten Rutsch sowie ein gesundes Neues Jahr 2021!