ARCHIV: HelpGV.at informiert
- Neue Regelungen und Förderungen für die Hausbetreuung
- Neuerungen beim Thema Sachwalterschaft
- Wahlrechtsreform: Wählen mit 16 und Briefwahl
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument bei Kfz-Zulassung
- Erhöhung des Pendlerpauschales
- Neue Gebühren seit 1.7.2007
- Neuerungen für Einstellung von Au-pair-Kräften
Neue Regelungen und Förderungen für die Hausbetreuung
Haben Sie eine Betreuungskraft für ein betreuungsbedürftiges Familienmitglied engagiert, die bisher nicht angemeldet war? Wir informieren Sie, wie Sie die Situation legalisieren können. Seit 1. Juli 2007 ist die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gesetzlich neu geregelt. Das neue Hausbetreuungsgesetz gewährleistet die rechtliche Absicherung von Betreuern bzw. Betreuerinnen und den von ihnen betreuten Personen.
Ab der Pflegestufe 3 und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen können Sie auch staatliche Zuschüsse zur Kostenabdeckung der Hausbetreuung in Anspruch nehmen.
Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten der Hausbetreuung und zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung auf unseren Seiten.
Neuerungen beim Thema Sachwalterschaft
Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz sind mit 1.7.2007 umfassende Neuerungen beim Thema "Sachwalterschaft" in Kraft getreten.
Vor Bestellung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin müssen andere Möglichkeiten der Unterstützung eines psychisch kranken oder behinderten Menschen (z.B. durch Familienmitglieder oder durch soziale Einrichtungen) ausgeschöpft werden.
Dabei muss Rücksicht genommen werden, ob durch eine Vorsorgevollmacht, eine gesetzliche Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger oder eine verbindliche Patientenverfügung bereits Vorsorge getroffen ist.
Auch die Pflichten des Sachwalters oder der Sachwalterin bezüglich der Personensorge sind umfassender als bisher geregelt. Mehr dazu finden Sie auf HELP!
Wahlrechtsreform: Wählen mit 16 und Briefwahl
In Zukunft können Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei allen Wahlen ihre Stimme abgeben. Mit 18 Jahren sind Bürger und Bürgerinnen – außer bei Bundespräsidenten- und Europawahlen – nun passiv wahlberechtigt, d.h. sie können sich selbst als Kandidat oder Kandidatin zur Wahl stellen.
Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen haben nun die Möglichkeit, bequem per Briefwahl zu wählen. Wahlkarte und Stimmzettel sind einfach per Post einzuschicken. Wahlkarten können nun für zehn Jahre abonniert werden, die neuerliche Beantragung vor jeder Wahl ist nicht mehr notwendig. Auch die Stimmabgabe außerhalb des eigenen Wahlbezirkes innerhalb Österreichs kann durch Briefwahl durchgeführt werden.
Die Legislaturperiode des Nationalrates wird nach den nächsten Nationalratswahlen von vier auf fünf Jahre ausgedehnt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den HELP-Seiten zum Thema "Wahlen".
Fahrzeug-Genehmigungsdokument bei Kfz-Zulassung
Neben der Zulassungsbescheinigung wird bei der Kfz-Zulassung nun auch ein sogenanntes "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" ausgestellt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur "Kfz-Zulassung".
Erhöhung des Pendlerpauschales
Mit 1. Juli 2007 wurde das Pendlerpauschale erhöht. Die neuen Werte finden Sie auf unseren Seiten zum "Pendlerpauschale".
Neue Gebühren seit 1.7.2007
Seit 1. Juli gelten bei vielen Amtswegen neue Gebühren. Beispielsweise beträgt die Neuausstellung eines Reisepasses nun EUR 69,90 statt bisher EUR 69,--. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet EUR 8,70 statt bisher EUR 8,60. Die Gebühr für schriftliche Eingaben wurde von EUR 13,-- auf EUR 13,20 angehoben.
Neuerungen für Einstellung von Au-pair-Kräften
Seit 1. Juli 2007 müssen Au-pairs in Österreich von ihren Gastfamilien nach dem Hausangestelltengesetz beschäftigt und nach dem gültigen Mindestlohntarif bezahlt werden. Darüber hinaus müssen sie als "geringfügig Beschäftigte" bei der Sozialversicherung angemeldet werden und über eine Krankenversicherung verfügen.
Weitere Informationen dazu bietet das HELP-Kapitel "Kinderbetreuung".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr HELP-Team
Bundeskanzleramt
Abteilung I/13 – E-Government – Programm- und Projektmanagement
Ballhausplatz 2
A-1010 Wien