Weiterhin eingeschränkter Parteienverkehr

Tiroler Landesverwaltung und Bezirkshauptmannschaften: Strenge Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen in den Amtsgebäuden

Die aktuell steigenden Corona-Fallzahlen sind ausschlaggebend dafür, dass der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung und in den Bezirkshauptmannschaften auch weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Der Parteienverkehr ist seit Mai dieses Jahres ausschließlich für dringende Angelegenheiten vorgesehen, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung sowie in den Bezirkshauptmannschaften sind bemüht, Serviceleistungen in gewohntem Ausmaß anzubieten – aktuell ist dies aber ausschließlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen möglich“, sagt Landesamtsdirektor Herbert Forster und erinnert daran, entsprechende Vorgaben wie notwendige Terminvereinbarungen zum Schutz der MitarbeiterInnen sowie BürgerInnen selbst zu berücksichtigen.

Maßnahmen in den Amtsgebäuden

So dürfen die Amtsgebäude nur einzeln und unter vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Dies kann entweder per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Kontaktadressen der Bezirkshauptmannschaften sind unter www.tirol.gv.at unter „Bezirke & Gemeinden“ aufgelistet. An einigen Bezirkshauptmannschaften sind die BürgerInnenservice-Bereiche von dieser Regelung ausgenommen, das heißt die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen sowie Führerscheinen sind teilweise ohne vorherige Terminvereinbarung möglich – detaillierte Informationen dazu in der Factbox. Die Kontaktdaten aller eintretenden BürgerInnen werden namentlich festgehalten um ein etwaiges Contact Tracing lückenlos zu gewährleisten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der Amtsgebäude ist stets verpflichtend. Es wird gebeten die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern zu desinfizieren und den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder Geruchs- oder Geschmacksverlust ist das Betreten untersagt. Es wird gebeten, den Anordnungen des Sicherheitspersonal in den Eingangs- und Empfangsbereichen Folge zu leisten. „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an oberster Stelle, deshalb sind die aktuellen Maßnahmen unerlässlich. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko innerhalb der Amtsgebäude deutlich reduzieren und einen möglichst sicheren Parteienverkehr in der Tiroler Landesverwaltung und an unseren Bezirkshauptmannschaften gewährleisten“, sagt LAD Forster und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und den Zusammenhalt.


Nähere Informationen zu Terminvereinbarungen und Öffnungszeiten in Tirols Bezirkshauptmannschaften:

 

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Tel.: 0512 5344

bh.innsbruck@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/innsbruck

 

Bezirkshauptmannschaft Imst

Tel.: 05412 6996

bh.imst@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/imst

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

 

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Tel.: 05442 6996

bh.landeck@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/landeck

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

 

Bezirkshauptmannschaft Reutte

Tel.: 05672 6996

bh.reutte@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/reutte

 

Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Tel.: 05242 6931

bh.schwaz@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/schwaz

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

 

Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Tel.: 05372 606

bh.kufstein@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/kufstein

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

 

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Tel.: 05356 62131

bh.kitzbuehel@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/kitzbuehel

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

 

Bezirkshauptmannschaft Lienz

Tel.: 04852 6633

bh.lienz@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/lienz