LHStvin Felipe: „Fortführung des Tiroler Mobilitätsprogramms ist wichtige Maßnahme für nachhaltiges und energieeffizientes Verkehrssystem“

Neues Mobilitätsprogramm 2022 bis 2030

  • Neue Förderrichtlinien gelten ab 1. Jänner 2022
  • 5,5 Millionen Euro Förderungen für Gemeinden, Schulen und Vereine für Planung und Umsetzung von Mobilitätsprojekten
  • Schwerpunkte: aktive Mobilitätsformen, öffentlicher Verkehr und E-Mobilität

Wie in der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie im Mai dieses Jahres beschlossen, wird das Mobilitätsprogramm „Tirol Mobil“ fortgesetzt. Anknüpfend an die beiden Programmperioden 2008–2012 und 2013–2021 werden mit dem Mobilitätsprogramm 2022–2030 weitere Anreize geschaffen, um Alltags- und Freizeitwege möglichst emissionsarm zurückzulegen. Die nun von der Landesregierung beschlossenen Förderrichtlinien treten mit Anfang 2022 in Kraft. „Der Verkehr ist derzeit das größte Sorgenkind im Klimaschutz“, erklärt LHStvin  Ingrid Felipe, „die Treibhausgas-Emissionen im Verkehrssektor haben in Tirol zwischen 1990 und 2018 um 88 Prozent zugenommen. Das Verkehrsaufkommen hat sich in den vergangenen 40 Jahren in Tirol sogar verdoppelt. Eine Trendwende und ein Neudenken der Mobilität ist unumgänglich. Ich freue mich daher, dass wir mit Jahresbeginn 2022 ein Mobilitätsprogramm anbieten können. Es fokussiert den Zeithorizont 2030 und dient damit als Wegweiser für die Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft auch in Tirol.“

Die zentralen Kooperationspartner des Mobilitätsprogramms 2022–2030 sind Gemeinden und Schulen sowie gemeinnützige Vereine. Das Land Tirol stellt für die Förderperiode 2022–2030 insgesamt fünfeinhalb Millionen Euro zur Verfügung (rund 600.000 Euro pro Jahr). „Nur mit langfristigen Projekten und Initiativen kann ein langsamer, aber beständiger Wandel in der Mobilität herbeigeführt werden“, so LHStvin Felipe.

Die vier „V“s

Das Tiroler Mobilitätsprogramm 2022–2030 orientiert sich an den drei „V“s „Verkehr vermeiden“, „Verkehr verlagern“ und „Verkehr verbessern“. Ergänzt werden diese durch den Zukunftstrend „Verkehr teilen“. So soll der Verkehr, der sich trotz kluger Raumplanung nicht vermeiden lässt, überwiegend durch aktive Mobilitätsformen, wie zu Fuß gehen, Radfahren oder E-Bike-Fahren sowie dem öffentlichen Verkehr abgedeckt werden. „Radfahren und zu Fuß gehen sind nicht nur die günstigsten und umweltverträglichsten Verkehrsformen, sondern auch die sozial gerechtesten, gesündesten und kommunikativsten Arten, um von A nach B zu kommen. Die Aktivmobilität gemeinsam mit einem attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Verkehr sind die Basis eines zukunftsgerechten Verkehrssystems“, so die Mobilitätslandesrätin. Eine neue Säule im Mobilitätsprogramm stellt die E-Mobilität dar. Neben E-Carsharing-Fahrzeugen werden daher auch E-Transportfahrräder gefördert.

Von E-Transportfahrrädern bis hin zur Beleuchtung von Haltestellen

Das neue Tiroler Mobilitätsprogramm fördert sowohl Planungen und Konzepte als auch Investitionskosten für emissionsarme und nachhaltige Mobilitätsvorhaben. Neben dem Standardfördersatz können Gemeinden einen erhöhten Fördersatz beziehen. Voraussetzung dafür ist ein „Mobilitäts-Check“ der kommunalen Verkehrssituation durch ExpertInnen vor Ort. Der Mobilitäts-Check versteht sich auch als Ideenlieferant für neue Mobilitätsvorhaben und qualifiziert bei erfolgreichem Abschluss für die Teilnahme an der Tiroler Mobilitätsauszeichnung („Mobilitätssterne“).

Konkrete Fördergegenstände sind etwa Ankäufe von elektrischen und nichtelektrischen Transportfahrrädern, welche Fahrten mit dem Auto ersetzen können. Ebenso werden die Anschaffungen von Elektrofahrzeugen sowie E-Ladestellen – mit maximal 5.000 Euro pro Fahrzeug/Ladestelle – in Gemeinden gefördert. „E-Autos sind klimaschonender als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren und bilden, gerade als gemeinschaftlich genutzte Angebote, eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Verkehr“, so LHStvin Felipe. Auch die Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen wird vom Förderprogramm erfasst: Sie erhöht sowohl Sichtbarkeit als auch Sicherheit.

Gemeinsam zur Mobilitätswende

Durch eine beständige Zusammenarbeit mit den Gemeinden werden Maßnahmen zur Reduktion des kommunalen Verkehrsaufkommens entwickelt, welche die Lebens- und Wohnqualität vor Ort verbessern. Schulen und Kindergärten spielen vor allem hinsichtlich der Mobilitätsbildung eine Schlüsselrolle: Durch eine abgestimmte Auswahl an Initiativen vom Kindergartenalter bis zum Schulabschluss können sie langfristige und positive Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsmittelwahl der jungen Menschen erzielen.

 


Factbox: Förderansuchen

Die Förderungen werden von der Abteilung Mobilitätsplanung ausgestellt, eine Kontaktaufnahme im Vorfeld wird per E-Mail mobilitaetsplanung@tirol.gv.at oder telefonisch unter 0512 508 4081 empfohlen. Ansuchen können von Tiroler Gemeinden, Gemeindeverbänden, Gemeindekooperationen oder juristischen Personen mit Gemeindebeteiligung, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützigen Vereinen gestellt werden.

Das schriftliche Ansuchen enthält:

  • Antrag mit Dokumentation und Begründung
  • Kostenaufstellung bzw. Gesamtfinanzierungsnachweis
  • Baupläne (bei Infrastrukturmaßnahmen)
  • Angabe von Förderansuchen bei anderen FördergeberInnen zum gleichen Vorhaben

Die Förderzusagen werden nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten erteilt.