Einkaufszentren
Tiroler Einkaufszentrenprogramm
Das Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005 enthält konkrete Standortvorgaben für Einkaufszentren und formuliert Grundsätze, die bei der Widmung entsprechender Sonderflächen zu beachten sind.
Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005, LGBl. Nr. 119/2005nach § 8 TROG 2011
Änderung 2013 des Tiroler Einkaufszentrenprogramms, LGBl. Nr. 6/2013
Erläuterungsbericht zum Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005 (Stand 2013)
Anlagen zum Tiroler Einkaufszentrenprogramm:
Das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Einkaufszentren sowie Bestimmungen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, deren Kundenfläche 300 m² übersteigt.
Kernpunkte dieses Regelungssystems sind der § 8 „Raumordnungsprogramme für Einkaufszentren“, der § 48a „Sonderflächen für Handelsbetriebe“ und der § 49 „Sonderflächen für Einkaufszentren“ in Verbindung mit der Anlage zu den §§ 8, 48a und 49, welche die Schwellenwerte sowie die Betriebstypendefinitionen enthält.
Im Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005, LGBl. Nr. 119/2005 werden konkrete Standortvorgaben für Einkaufszentren gemacht und Grundsätze formuliert, welche bei der Widmung entsprechender Sonderflächen zu beachten sind.
Die Landesregierung verordnet in Form von Raumordnungsprogrammen sog. Kernzonen für Gemeinden, innerhalb derer die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps A (größtenteils innenstadtrelevantes Sortiment und Lebensmittel) zulässig ist. Innerhalb der Kernzonen dürfen Handelsbetriebe über 300 m² im Bauland errichtet werden. Außerhalb der Kernzonen ist die Errichtung solcher Handelsbetrieben nur auf Sonderflächen für Handelsbetriebe zulässig.
Raumordnungsprogramme betreffend Kernzonen für Einkaufszentren nach § 8 TROG 2016
Die Landesregierung verordnet in Form von Raumordnungsprogrammen sog. Kernzonen für Gemeinden, innerhalb derer die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps A (größtenteils innenstadtrelevantes Sortiment und Lebensmittel) zulässig ist. Innerhalb der Kernzonen dürfen Handelsbetriebe über 300 m² im Bauland errichtet werden. Außerhalb der Kernzonen ist die Errichtung solcher Handelsbetrieben nur auf Sonderflächen für Handelsbetriebe nach § 48a TROG2016 zulässig.
Insgesamt wurden bisher für 33 Gemeinden derartige Kernzonen verordnet.
- Gemeinde Brixen im Thale LGBl. Nr. 103/2020, Anlage
- Gemeinde Volders LGBl. Nr. 29/2020, Anlage
- Marktgemeinde Wattens LGBl. Nr. 73/2015, Anlage
- Gemeinde Ehrwald LGBl. Nr. 38/2015, Anlage
- Gemeinde Kaltenbach LGBl. Nr. 109/2014, Anlage
- Marktgemeinde Zell am Ziller LGBl. Nr. 84/2014, Anlage
- Gemeinde Fulpmes LGBl. Nr. 48/2014, Anlage
- Marktgemeinde Brixlegg LGBl. Nr. 47/2014, Anlage
- Stadtgemeinde Wörgl LGBL. 32/2024
- Gemeinde Zams LGBl. Nr. 137/2012, Anlage
- Gemeinde Längenfeld LGBl. Nr. 65/2011, Anlage
- Marktgemeinde Zirl LGBl. Nr. 52/2011, Anlage
- Marktgemeinde Matrei i.O. LGBL. Nr. 60/2010, Anlage
- Gemeinde Ischgl LGBl. Nr. 24/2010, Anlage
- Gemeinde Fügen LGBl. Nr. 82/2009, Anlage
- Stadtgemeinde Kitzbühel LGBl. Nr. 53/2009, Anlage
- Stadtgemeinde Hall i.T. LGBl. Nr. 41/2009, Anlage
- Marktgemeinde Matrei a. Br. LGBl. Nr. 26/2009, Anlage
- Gemeinde Söll LGBl. Nr. 73/2008, Anlage
- Stadtgemeinde Landeck LGBl. Nr. 52/2006, LGBl. Nr. 21/2017, Anlage
- Marktgemeinde Sillian LGBl. Nr. 29/2006, Anlage
- Marktgemeinde Rum LGBl. Nr. 101/2005, LGBl. Nr. 42/2009, Anlage
- Stadtgemeinde Lienz LGBl. Nr. 66/2005, Anlage
- Gemeinde Seefeld i.T. LGBl. Nr. 18/2005, LGBl. Nr. 83/2007, Anlage
- Stadtgemeinde Innsbruck LGBl. 39/2004, Anlage
- Gemeinde Kirchbichl LGBl. 34/2004, Anlage
- Marktgemeinde Reutte LGBl. 14/2003, Anlage
- Stadtgemeinde Imst LGBl. 104/2002, LGBl. 27/2014, Anlage
- Stadtgemeinde Schwaz LGBl. 92/2002, LGBl. 104/2003, Anlage
- Marktgemeinde St. Johann LGBl. 66/2002, Anlage
- Marktgemeinde Telfs LGBl. 59/2002, Anlage
- Stadtgemeinde Kufstein LGBl. 31/2002, LGBl. 18/2009, Anlage
- Marktgemeinde Jenbach LGBl. 124/2001, Anlage
Historischer Überblick zu den Regelungen für Einkaufszenten von 1972 bis 2020
Einkaufszentren im Wandel der Zeit, Text
Einkaufszentren im Wandel der Zeit, Skizzen
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