Die Mitglieder des Tiroler Petitionsausschusses sind in die deutsche Hauptstadt gereist, um sich heute Dienstag mit ihren Berliner AmtskollegInnen auszutauschen. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurden konkrete Fälle vorgestellt, mit denen sich der Berliner Petitionsausschuss aktuell beschäftigt. Dabei ging es um BürgerInnenanliegen aus Bereichen wie Inklusion, Bildung, Verkehr, Gedenkarbeit, Aufenthaltsrecht und Grundsicherung.
Bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, wo – neben vielen Gemeinsamkeiten – auch die Unterschiede in den jeweiligen Zuständigkeiten liegen. Während sich der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses auch um BürgerInnenbeschwerden über Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlin kümmert und erklärend tätig wird, übernimmt das in Tirol vor allem die ebenso mitgereiste Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer und ihr Team als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle des Tiroler Landtags.
Dass ein Petitionsausschuss eigene Anträge im Landesparlament einbringen und damit Landesrecht ändern kann – wie es vor kurzem in Tirol mit der Neuregelung von Urnen-Bestattungen der Fall war – wird in Berlin hingegen nicht praktiziert. Die deutschen Abgeordneten folgten deshalb den Ausführungen der Tiroler Ausschussvorsitzenden Claudia Hagsteiner mit großem Interesse.
„Es war spannend zu erleben, wie vermeintlich idente Gremien zum Teil sehr unterschiedlich arbeiten. Deshalb ist der grenzüberschreitende Austausch mit anderen Parlamenten auch so lohnenswert und eröffnet in der parlamentarischen Arbeit neue Perspektiven“, so Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann, die gemeinsam mit Hagsteiner die Delegation leitete.