Säulen der Politik
Hierbei handelt es sich um die Texte der Info-Ausstellung “Säulen der Politik” im Eingangsbereich des Alten Landhauses in digitaler Form. Die Tafeln 2, 4 und 6 sind nicht barrierefrei zugänglich, ihre Inhalte können hier gelesen werden:
Tafel 1
Herzlich willkommen!
Sie befinden sich in der Eingangshalle des Alten Landhauses – ein Gebäude, in dem seit rund 300 Jahren Politik für Tirol gemacht wird. Zwischen 1725 und 1734 errichtet, war es zunächst Tagungsort der Landstände, den damaligen Repräsentanten der Tiroler Bevölkerung. Heute ist das barocke Stadtpalais Sitz des Tiroler Landtages und von Teilen der Tiroler Landesregierung. In den geschichtsträchtigen Räumlichkeiten werden tagtäglich Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes getroffen. Wenn Sie mehr über das Gebäude und die Tiroler Politik erfahren möchten, dürfen wir Sie einladen, sich die hier ausgestellten Informationstafeln anzusehen. Durch Scannen der QR-Codes gelangen Sie zudem auf weiterführende Hintergrundinformationen.
- Landeshauptmann Anton Mattle
- Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann
Zur Geschichte
Die Ursprünge des Tiroler Parlamentarismus gehen zurück auf die Landstände – das waren die Vertreter von Adel, Geistlichkeit, Bürgertum und ländlicher Bevölkerung. Sie berieten den Landesfürsten bereits seit dem Mittelalter und hatten insbesondere bei Steuern und der Landesverteidigung ein Mitspracherecht. Für die Abhaltung ihrer Versammlungen, den sogenannten Landtagen, benötigten die Landstände ein funktionales, aber auch repräsentatives Gebäude. 1724 beschlossen sie, den bekannten Baumeister Georg Anton Gumpp mit der Errichtung eines neuen Ständehauses zu beauftragen. Zehn Jahre später war das Stadtpalais im Barockstil fertiggestellt. Das Alte Landhaus besteht aus drei Flügeln, die einen rechteckigen Innenhof umrahmen, während die vierte Seite durch die Georgskapelle geschlossen wird. Die farbenprächtige Gestaltung im Sitzungssaal übernahm der bekannte bayerische Künstler Cosmas Damian Asam. Vor allem der Bilderzyklus „Die Talschaften Tirols“ und das monumentale Deckenfresko ziehen nach wie vor die Blicke der BesucherInnen auf sich.
Tafel 2
Die Säulen der Demokratie
Die österreichische Demokratie beruht auf drei Säulen: Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Trennung dieser drei sogenannten Gewalten soll Machtmissbrauch verhindern, indem die Staatsaufgaben auf verschiedene staatliche Institutionen verteilt sind, die sich gegenseitig kontrollieren. Somit ist die Freiheit aller hier lebenden Menschen sichergestellt:
- Gesetzgebung: Die erste der drei Staatsgewalten – auch Legislative genannt – ist dazu da, Gesetze zu beschließen und ihre Anwendung zu kontrollieren. Das machen das Parlament (Nationalrat und Bundesrat) auf Bundesebene und die Landtage in den Bundesländern.
- Verwaltung: Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Gesetze umzusetzen. Diesen Bereich nennt man auch Exekutive und dazu gehören Bundesregierung, BundespräsidentIn, die Landesregierungen und alle Behörden, also auch die Polizei und das Bundesheer.
- Rechtssprechung: Ob ein Gesetz gebrochen worden ist oder nicht, wird in den Gerichten durch RichterInnen beurteilt. Sie entscheiden in Streitfällen unparteiisch, können nicht abgesetzt werden und sind gegen ihren Willen auch nicht versetzbar. So wird ihre Unabhängigkeit geschützt. Die Rechtssprechung wird auch Judikative genannt.
Föderalismus
Österreich ist ein Bundesstaat. Das heißt, dass die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt werden. Für den Beschluss von Gesetzen, die nur in Tirol gültig sind, ist der Tiroler Landtag zuständig, für ihre Umsetzung die Tiroler Landesregierung. Die rechtliche Basis dafür bietet die Tiroler Landesordnung (TLO) – Tirols Landesverfassung seit 1921.
Tafel 3
Der Tiroler Landtag
Der Landtag ist das Landesparlament von Tirol. Es setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, die nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes für eine Gesetzgebungsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Die letzten Landtagswahlen fanden am 25. September 2022 statt – mit folgendem Ergebnis:
- 14 VP Tirol
- 7 FPÖ
- 7 SPÖ
- 3 FRITZ
- 3 GRÜNE
- 2 NEOS
Die Aufgaben des Tiroler Landtags
- Gesetzgebung: Ob ein neues Gesetz beschlossen oder ein bestehendes Gesetz reformiert wird – darüber entscheiden die Abgeordneten. Der Gesetzesentwurf wird bei der Landtagssitzung debattiert. Um ein Gesetz zu beschließen, reicht in der Regel die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Kontrolle: Auch die Kontrolle der Landesregierung gehört zu den Aufgaben der Abgeordneten. Ihre Anfragen müssen durch das angesprochene Regierungsmitglied verpflichtend beantwortet werden. Mittels „Entschließungen“ können Wünsche über die Führung der Landesverwaltung geäußert werden.
- Budgethoheit: Wie viel Geld die Landesregierung ausgeben darf, beschließt der Landtag. Die Landesregierung erstellt einen Budgetentwurf, der im Landtag diskutiert und abgestimmt wird. Zudem kontrollieren die Abgeordneten auch laufend die Einhaltung des Budgets.
Tafel 4
Landtagssitzungen
Sieben Mal im Jahr (Februar, März, Mai, Juli, Oktober, November und Dezember) kommen die Abgeordneten zu den meist zweitägigen Landtagssitzungen zusammen. Es kann jedoch auch eine außerplanmäßige Sitzung einberufen werden, etwa wenn ein besonders dringliches Thema behandelt werden muss. Die Landtagssitzungen laufen stets nach einem in der Geschäftsordnung des Tiroler Landtags geregelten Prozedere ab: So startet jede planmäßige Landtagssitzung mit einer Fragestunde, in der Abgeordnete an die anwesenden Regierungsmitglieder mündliche Anfragen über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches stellen können. Damit nehmen die MandatarInnen eine ihrer Kontrollfunktionen wahr. Danach wird damit begonnen, die Tagesordnung abzuarbeiten. Auf der stehen zum Beispiel Gesetzesanträge oder Berichte. Am Anfang des zweiten Sitzungstages findet eine Aktuelle Stunde statt, in der ein Thema von landespolitischer Bedeutung debattiert wird. Anschließend wird die am Ende des Vortages unterbrochene Tagesordnung wieder aufgenommen. Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Jede/r kann sich vor Ort selbst ein Bild von der parlamentarischen Arbeit machen oder sich via Livestream digital zuschalten.
Tiroler Landtag live & Terminplan
Ausschussarbeit
Vieles, was in den Landtagssitzungen diskutiert wird, wurde bereits in den spezialisierten Ausschusssitzungen vorbereitet. In diesen „Arbeitsgruppen“ behandeln die Abgeordneten etwa Gesetzesanträge oder Berichte. Anschließend wird beschlossen, welche dieser sogenannten Geschäftsgegenstände auf die Tagesordnung der folgenden Landtagssitzung kommen. Es gibt zwölf unterschiedliche Ausschüsse, etwa für Soziales, Bildung oder Arbeit.
Tafel 5
Die Tiroler Landesregierung
Die Landesregierung ist das oberste staatliche Organ der Verwaltung in Tirol. Ihre Mitglieder werden am Beginn einer neuen Gesetzgebungsperiode vom Landtag gewählt. Zentrale Aufgabe der Landesregierung ist es, die Landesgesetze zu vollziehen. Sie kann mittels Regierungsvorlagen aber auch neue Gesetzesvorhaben anstoßen. Die aktuelle Tiroler Landesregierung besteht aus acht Mitgliedern. An ihrer Spitze steht Landeshauptmann Anton Mattle.
- LH Anton Mattle
- 1. LH-Stv. Philip Wohlgemuth
- 2. LH-Stv. Josef Geisler
- LR Mario Gerber
- LRin Astrid Mair
- LRin Cornelia Hagele
- LRin Eva Pawlata
- LR René Zumtobel
Die Mitglieder der Landesregierung treffen sich in der Regel wöchentlich zu einer gemeinsamen Regierungssitzung. In dieser besprechen sie aktuelle Themen und beschließen Regierungsvorlagen, die Förderung von Projekten, neue Initiativen und vieles mehr. Die Grundlage der Regierungsarbeit bildet das Regierungsprogramm. In diesem haben sich die beiden Regierungspartner (VP Tirol und SPÖ) zu Beginn der Legislaturperiode auf Themen geeinigt, die sie in den fünf Jahren ihrer Amtszeit umsetzen möchten.
Tafel 6
Die Verwaltung
Mit dem Amt der Tiroler Landesregierung verfügen die Regierungsmitglieder über ein gemeinsames „Ministerium“. Das Amt gliedert sich in 50 Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen – von A wie Agrarrecht bis Z wie Zivilschutz. Darüber hinaus existieren in allen Tiroler Bezirken Bezirkshauptmannschaften – mit Ausnahme der Stadt Innsbruck. Dort gibt es den Stadtmagistrat. Gemeinsam mit dem Stadtmagistrat Innsbruck sind die Bezirkshauptmannschaften in ihrem Bezirk für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht das jeweilige Gesetz die Zuständigkeit einer anderen Behörde übertragen hat. Die MitarbeiterInnen der Landesverwaltung erteilen etwa gewerberechtliche Genehmigungen, gewähren Förderungen, setzen die überörtliche Raumplanung um, erarbeiten Strategien zum Katastrophenschutz, kümmern sich um den Winterdienst auf Landesstraßen oder stellen neue Reisepässe und Führerscheine aus.
Euregio
Zwei Staaten, drei Landesteile, eine Euregio: Mitten im Herzen Europas gelegen, vereint unsere Euregio die drei Landesteile Tirol, Südtirol und das Trentino. Die gemeinsame Geschichte verbindet die drei Mitgliedsländer der Euregio genauso wie zahlreiche geografische, wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten. Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino hat das Ziel, die Staatsgrenzen überschreitende Zusammenarbeit der drei Länder zu fördern. Gemeinsam werden verschiedenste Projekte umgesetzt – vom Euregio- Museumstag bis hin zum Euregio-BürgerInnenrat.
Öffnungszeiten: Die Ausstellung „Säulen der Politik“ ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr frei zugänglich. An Sitzungstagen des Landtags bleibt der Durchgang zur Säulenhalle aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Impressum: Land Tirol Redaktion: Marco Christanell (Landtagsdirektion), Maximilian Oswald (Landtagsdirektion), Konrad Pölzl (Abt. Öffentlichkeitsarbeit)
Ein Projekt von: Tiroler Landtag – Landtagsdirektion, Amt der Tiroler Landesregierung – Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Abt. Liegenschaftsverwaltung