LR Tratter: „Erhalt der einzigartigen Tiroler Kulturlandschaft im Fokus“

Pfunds: Land Tirol fördert Instandhaltung von Feldstädeln und Kochhütten

Die Bergwiesen im Gemeindegebiet von Pfunds – Tschey, Radurschltal, Koblerbergwiesen, Preis und Perfel – sind wertvolle Natur- und Kulturräume, die wesentlich von ihren typischen Feldstädeln und Kochhütten geprägt sind. Um dieses baukulturelle Erbe auch in Zukunft zu erhalten, wurde vom Land Tirol – Geschäftsstelle für Dorferneuerung – in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pfunds sowie dem Tourismusverband Tiroler Oberland eine Förderung initiiert. Konkret werden dabei vonseiten des Landes 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

„Diese Objekte sind fixer Bestandteil der einzigartigen Tiroler Kulturlandschaft – und diese gilt es bestmöglich zu erhalten. Besitzerinnen und -besitzern wird daher eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt, um notwendige Instandhaltungen durchführen zu können und gleichzeitig den ursprünglichen Charakter der Städel zu erhalten“, zeigt sich der zuständige Landesrat Johannes Tratter von der weiteren Initiative zum Erhalt und zur Förderung der Lebensqualität in Tirol überzeugt.

Instandhaltung der Dächer und des Rundholz-Blockbaus

Die rund 50 zu sanierenden Städel sind meist in alter Blockbauweise und mit Schindeldächern errichtet. Die Förderrichtlinien sind daher ganz speziell nach den ursprünglichen Charakteristika der Objekte ausgerichtet. „Wir wollen allen voran natürlich vermeiden, dass hier bei der Sanierung Blechdächer oder Fertigbauteile zur Anwendung kommen, die nicht in das Ensemble passen“, erklärt Rupert Schuchter, Bürgermeister von Pfunds, der zudem ergänzt: „Das Projekt ‚Stadelerhaltung‘ in Pfunds zeigt wieder einmal, dass mit relativ geringen Mitteln und guter Zusammenarbeit viel erreicht werden kann. An dieser Stelle gilt mein Dank dem Land Tirol für die finanzielle und fachliche Unterstützung.“ Zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes werden auch von der Gemeinde Pfunds und dem Tourismusverband Beiträge geleistet. Die Förderanträge sind an die Gemeinde zu richten, die Auszahlung erfolgt direkt an die StädeleigentümerInnen.