Ausbildungs-Beihilfe für Lehrlinge
Wir möchten Lehrlinge unterstützen.
Durch die Ausbildungs-Beihilfe für Lehrlinge vom Land Tirol kann man
für die Dauer einer Lehre finanzielle Unterstützung bekommen.
Antrag auf Ausbildungs-Beihilfe
Der Antrag auf Ausbildungs-Beihilfe für Lehrlinge ist nur online
über das Internet möglich.
Im Folgenden finden Sie den Link zum Formular für den Antrag
auf Ausbildungs-Beihilfe und weitere wichtige Informationen:
Formular für Antrag auf Ausbildungs-Beihilfe für Lehrlinge in schwerer Sprache
Richtlinie für Ausbildungs-Beihilfe für Lehrlinge in schwerer Sprache
Informationsblatt zur Einkommens-Berechnung in schwerer Sprache
Die geförderten Lehrlings-Ausbildungen sollen
die beruflichen Qualifikationen und Möglichkeiten erhöhen und
die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
Das Land Tirol möchte damit allen Menschen möglichst gute Chancen
auf einen Arbeitsplatz ermöglichen und
die Arbeitslosigkeit verringern.
Auch wenn man weniger verdient,
soll es möglich sein eine Ausbildung zu machen.
Beihilfe
Wer bekommt die Beihilfe?
- Personen mit einem gültigen Lehrlings-Vertrag
- Personen mit einem gültigen Ausbildungs-Vertrag
Genauere Informationen zu diesen Verträgen finden Sie
im Berufs-Ausbildungs-Gesetz.
Wichtig:
Nur Lehrlinge oder ihre Vertretungs-Befugten
können einen Antrag auf Beihilfe stellen.
Das gemeinsame Einkommen aller Personen in ihrem Haushalt
darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Informationsblatt zur Einkommens-Berechnung in schwerer Sprache.
Hilfe zur Einkommens-Berechnung in schwerer Sprache.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist immer € 200,- pro Monat.
Wie lange bekommen Sie die Beihilfe?
Für die Dauer der Lehrlings-Ausbildung.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Sie müssen Ihren Antrag spätestens 3 Monate
nachdem die Lehrlings-Ausbildung begonnen hat einreichen.
Wenn Sie später einreichen,
dann wird die Beihilfe erst ab dem Zeitpunkt des Antrags berechnet.
Sie müssen für jedes Lehrjahr einen eigenen Antrag stellen.
Ab dem 2. Lehrjahr
müssen Sie Ihren Antrag spätestens 1 Monat
nach Beginn des nächsten Lehrjahrs einreichen.
Manchmal ändern sich die Regeln für die Beihilfe.
Wenn Sie eine Beihilfe im Jahr 2014 bekommen haben,
dann gelten für Sie immer die gleichen Regeln,
wie zu Beginn der Beihilfe.