3. Wie hoch ist die Wohn-Beihilfe?
Die Höhe der Wohn-Beihilfe hängt ab
- von der Größe des Haushalts,
also wie viele Personen in einem Haushalt leben. - vom monatlichen Familien-Einkommen.
- vom anrechenbaren Wohnungs-Aufwand.
3.1 Wie setzt sich der Wohnungs-Aufwand zusammen?
Der Wohnungs-Aufwand setzt sich aus Teilen der Miete zusammen,
zum Beispiel:
- Aus der Rückzahlung von Krediten
- Aus der Rückzahlung von eigenen Geld-Mitteln
vom Vermieter oder von der Vermieterin - Aus den Wohn-Kosten für die Instand-Haltung und
für die Mehrwert-Steuer, wenn diese anfällt.
Eine Wohn-Beihilfe gibt es nur für die Bau-Kosten.
3.2 Wie wird der Wohnungs-Aufwand berechnet?
Die Grundlage für das Errechnen vom Wohnungs-Aufwandist die endgültige Abrechnung.
Wenn die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt,
gilt die Zusicherung für die Förderung als Grundlage.
Es ist wichtig, wie die Wohnung bezahlt worden ist.
Zum Beispiel mit einem Bank-Kredit, mit eigenen Mitteln oder
mit einem Wohnbauförderungs-Kredit.
Der Wohnungs-Aufwand vermindert sich um alle sonstigen Zuschüsse.
Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus
nicht in verdichteter Bauweise errichtet ist,
bekommen Sie nur ausnahmsweise eine Wohn-Beihilfe.
3.3 Welche Nutzfläche wird gefördert?
Bei einem Haushalt mit einer Person
werden höchstens 50 m2 Nutzfläche angerechnet.
Für jede weitere Person im selben Haushalt
werden zusätzlich höchstens 20 m2 Nutzfläche angerechnet.
Insgesamt werden aber höchstens 150 m2 Nutzfläche angerechnet.
3.4 Wie weisen Sie Ihr Einkommen nach?
Als Nachweis für Ihr Einkommen oder Ihr Familien-Einkommen
müssen Sie den Jahres-Lohnzettel vom letzten Jahr oder
den aktuellsten Steuerbescheid über Ihr Einkommen vorlegen.
Bei Landwirten müssen Sie den Bescheid über den Einheits-Wert vorlegen.
Andere Einkommen:
Für die Berechnung vom Familien-Einkommen
gelten auch folgende Einkommen:
- Unterhalts-Leistungen
Das können Leistungen sein, die Sie bekommen oder
die Sie bezahlen müssen. - Steuerfreie Bezüge,
zum Beispiel Wochen-Geld, Arbeitslosen-Geld,
Karenzurlaubs-Geld oder Kinderbetreuungs-Geld.
Wichtig:
Wenn Sie eine Förderung beantragen,
müssen Sie alle Einkommen nachweisen:
- Ihr eigenes Einkommendas
- Einkommen von Ihrem Partner oder von Ihrer Partnerin
Das Einkommen von anderen Personen,
die im selben Haushalt leben und - für die es keine Familien-Beihilfe gibt
Von diesen Personen wird ein Drittel des Einkommens,
aber wenigstens der Mindest-Satz
nach dem Tiroler-Mindest-Sicherungs-Gesetz herangezogen.
Die Lehrlings-Entschädigung wird aber nicht
zum Familien-Einkommen dazugezählt.
Weitere Nachweise:
Wenn Sie ein viel zu niedriges Einkommen
im Verhältnis zum Wohnungs-Aufwand angeben,
müssen Sie weitere Nachweise bringen.
Zum Beispiel eine Erklärung, die das Land glauben kann.
Oder das Land geht von den aktuellen Richtsätzen
nach dem Tiroler Mindest-Sicherungs-Gesetz aus.
3.5 Wie wird die zumutbare Belastung für den Wohnungs-Aufwand berechnet?
Die zumutbare Belastung für den Wohnungs-Aufwand
ergibt sich aus dem monatlichen Familien-Einkommen und
der Zahl der Personen, die im Haushalt wohnen.
Die zumutbare Belastung für den Wohnungs-Aufwand
wird in Prozent angegeben.
Das Zeichen für Prozent ist %.
Grundlage für die Berechnung
ist ein Zwölftel vom Netto-Einkommen einer Familie.
Details finden Sie im Merkblatt in schwerer Sprache: Link: Merkblatt Wohn-Beihilfe
Bei einem monatlichen Familien-Einkommen bis 2.300 Euro
vermindert sich der Wohnungs-Aufwand um bis zu 6 Prozent.
Das sind ungefähr 100 bis 130 Euro.
Dies gilt bei folgenden Haushalten:
- Bei Haushalten,
bei denen ein Mitglied um mindestens 55 Prozent
vermindert erwerbsfähig ist.
55 Prozent sind etwas mehr als die Hälfte. - Bei Haushalten mit einem behinderten Kind.
- Bei Familien.Als Familie gelten miteinander verheiratete Personen
mit oder ohne Kinder.
Als Familie gelten auch Allein-Erhalter oder Allein-Erhalterinnen
mit wenigstens einem Kind im selben Haushalt,
für das es Familien-Beihilfe gibt.
Wichtig:
Es gibt keine Beihilfen unter 7 Euro.
Wenn Sie die Beihilfe zu Unrecht empfangen haben,
müssen sie die Beihilfe zurück zahlen.