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LR Tratter: „Die ‚Postkartenmotive‘ der Tiroler Gemeinden müssen erhalten bleiben“

Stadt- und Ortsbildschutzgesetz schützt baukulturelles Erbe in Tirol

Von den malerischen Orts- und Stadtzentren bis hin zu den zahlreichen historischen Bauernhäusern, die flächendeckend in ganz Tirol zu finden sind – das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) des Landes Tirol wurde ins Leben gerufen, um genau dieses wertvolle baukulturelle Erbe und die historische Kulturlandschaft Tirols zu schützen. Um den bestehenden Schutz auch in Zukunft zu gewährleisten und zu erweitern, wurden auf Initiative des zuständigen Landesrates Johannes Tratter nun wesentliche Anpassungen im Gesetz vorgenommen, die vom Landtag beschlossen wurden.

„In allen Tiroler Regionen gibt es historische Gebäude, die das typisch tirolerische Landschaftsbild – von der Haller Altstadt bis hin zum historischen Bauernhof im Kaunertal –prägen. Mit den Neuerungen im SOG setzen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt ein Ausrufezeichen, um diese über die Landesgrenzen hinaus bekannten ‚Postkartenmotive‘ auch für unsere nachkommenden Generationen zu erhalten“, zeigt sich LR Tratter von der Initiative überzeugt. Walter Hauser, Leiter der Abteilung für Tirol des Bundesdenkmalamtes, ergänzt: „Die historische Kulturlandschaft Tirols zeigt sich sowohl in den bäuerlichen Objekten mit ihren traditionellen Bauformen, wie zum Beispiel Weiler, als auch in den einzigartigen Ortskernen. Daneben bestimmen Denkmale in den alpinen und hochalpinen Regionen die Landschaften Tirols. Die Erhaltung dieser Objekte, die im direkten Dialog mit der umgebenden Landschaft stehen, gehört zu den Aufgaben der Denkmalpflege. Das SOG bietet uns dabei ein wirkungsvolles Instrument, um diese Aufgabe umzusetzen.“

Bestmöglicher Schutz wertvoller Gebäude

Bereits in 13 Tiroler Gemeinden stehen das Ortsbild prägende Gebäude und Gebäudegruppen in insgesamt 21 Schutzzonen. Damit wird vor allem gewährleistet, dass bauliche Maßnahmen – vorwiegend das äußere Erscheinungsbild betreffend – nur unter bestimmten Aspekten durchgeführt werden können. Zudem wird es in Zukunft umfassende Bestandserhebungen geben, welche kulturlandschaftlichen Ensembles – Objekte bäuerlicher Architektur mit kulturhistorischer Bedeutung – schützenswert sind. „Jede und jeder kennt die vielen alleinstehenden historischen Gebäudegruppen außerhalb von Ortskernen, die das Landschaftsbild prägen. Auch diese werden in Zukunft durch das SOG im Zuge des Ensembleschutzes erhalten. An dieser Stelle gilt mein Dank der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes für die sorgfältige Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage“, so LR Tratter.

Förderung übernimmt Mehrkosten

„Qualitätsvolle Bauweisen und Sanierungen unter Einhaltung baukultureller Aspekte können Mehrkosten verursachen. Die Förderung im Rahmen des Ortsbildschutzes orientiert sich an den Mehrkosten und übernimmt diese zu großen Teilen“, informiert Nikolaus Juen, Leiter der Geschäftsstelle für Dorferneuerung des Landes Tirol und Vorsitzender des Sachverständigenbeirates nach dem SOG. Künftig können auch Vorarbeiten, wie beispielsweise die historische Aufarbeitung oder statische Abklärungen von Gebäuden gefördert werden.