- „Unterlagen liegen vollständig vor“: frühzeitige Bestätigung als zentrale Maßnahme im Tirol-Konvent
- AntragstellerInnen werden nach einer Woche über grundsätzliche Vollständigkeit der Unterlagen und voraussichtliche Verfahrensdauer informiert
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung auch im Sommer: Beschleunigung bei Förderung von Sportanlagen
Von der detaillierten Beschreibung des Betriebes über bautechnische Pläne wie Grundrisspläne oder Angaben zum Brandschutz bis hin zu umwelttechnischen Informationen: Wer ein Gewerbeprojekt zur Genehmigung einreicht, muss umfangreiche Unterlagen vorlegen. Mangelhafte und unvollständige Projektunterlagen sind der Hauptgrund für Verzögerungen bei Verfahren im Gewerberecht. Mit dem neuen Konzept der Vollständigkeitsbestätigung soll dem entgegengewirkt werden. Sie ist Teil des Tirol-Konvents – einer Initiative von LH Anton Mattle, mit der bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren beschleunigt werden sollen. Die Vollständigkeitsbestätigung in Gewerbeverfahren wird bis Ende des Jahres bestmöglich auf alle Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet, schon jetzt liegen positive Erfahrungen aus der BH Schwaz vor. Im April 2025 startete dort ein Pilotprojekt. Bei standardisierbaren einfachen Verfahren – z. B. für die Genehmigung einer Photovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe – werden eingelangte Projektunterlagen unmittelbar auf Vollständigkeit geprüft. AntragstellerInnen erhalten direkt danach eine Bestätigung. Vorteil: fehlende Unterlagen werden schnell identifiziert – nämlich innerhalb einer Woche – und die Verfahrensdauer damit insgesamt verkürzt. Im Rahmen der Pilotphase wurde diese Vorgehensweise bisher bei bereits rund 50 Fällen angewandt.
„Wir wollen Projektwerbern einen Startvorteil ermöglichen und damit die Verfahren beschleunigen. Die Einführung einer Vollständigkeitsbestätigung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Verfahrenssicherheit in der Verwaltung. Wer Projekte einreicht, soll von Beginn an wissen, was benötigt wird – und die Behörden wiederum müssen sich darauf verlassen können, dass die Unterlagen vollständig sind. Die positiven Rückmeldungen aus der Pilot-Bezirkshauptmannschaft in Schwaz zeigen, dass durch eine Vollständigkeitsbestätigung die Verfahren beschleunigt werden können. Bislang haben Antragsteller und Projektwerber oft bis zur Verhandlung nicht gewusst, ob die Unterlagen vollständig sind und ausreichen. Das wird sich nun ändern. Die Vollständigkeitsbestätigung in Gewerbeverfahren wird bis Ende des Jahres bestmöglich auf alle Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet. Das ist eine echte Erleichterung für Tirols Betriebe“, betont LH Mattle.
Bisher: einzelne Sachverständige für Erstprüfung zuständig
Bisher wurden eingereichte Projektunterlagen von der Behörde direkt an die zuständigen Sachverständigen – z. B. an Gewerbe- oder BrandschutztechnikerInnen – zur fachlichen Beurteilung weitergeleitet. Nachdem die Unterlagen gesichtet wurden, zeigte sich oft, dass für eine vollständige Bewertung noch ergänzende Unterlagen erforderlich waren. In solchen Fällen wurde der bzw. die ProjektwerberIn kontaktiert und um Nachreichung gebeten. Dies führte in der Praxis regelmäßig zu zeitlichen Verzögerungen im Verfahren.
Neu: SachbearbeiterInnen geben Ersteinschätzung zur Vollständigkeit und eine zentrale Ansprechperson bekannt
Bei Vollständigkeitsbestätigung wird der Antrag nun in einem ersten Schritt nicht mehr an den/die Sachverständige/n übermittelt, sondern an eine/n SachbearbeiterIn. Diese Person beurteilt bei der Ersteinschätzung – diese ist rechtlich nicht bindend –, ob die Unterlagen vollständig sind. Innerhalb einer Woche erhält der bzw. die AntragstellerIn eine Empfangsbestätigung und die Information, ob weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen oder nicht. Liegen alle Unterlagen grundsätzlich vollständig vor, kann bereits eine Verhandlung durchgeführt werden. Zudem wird dem/der ProjektwerberIn ein/e MitarbeiterIn zugewiesen, die bei sämtlichen Fragen zum jeweiligen Verfahren zur Verfügung steht. Auch die voraussichtliche Verfahrensdauer wird bekanntgegeben.
„Die bisherigen Erfahrungen aus der Pilotphase zeigen, dass die Ersteinschätzung über die Vollständigkeit der Unterlagen in nahezu allen Fällen richtig lag. Auch die angekündigte Verfahrensdauer konnte fast immer eingehalten werden“, erklärt Michael Brandl, Bezirkshauptmann von Schwaz und ergänzt: „Wir haben auch bereits von mehreren Unternehmerinnen und Unternehmern positive Rückmeldungen erhalten. Die mit der Vollständigkeitsbestätigung verbundene Planungssicherheit und Effizienz werden sehr geschätzt.“
Vollständigkeitsbestätigung wird schrittweise ausgeweitet
Nachdem die Vollständigkeitsbestätigung in der Pilotphase bisher nur bei einfachen Verfahren für kleinere Anlagen angewendet wird, soll diese im Zuge der Pilotphase nun auch bei komplexeren Verfahren zum Einsatz kommen. „In Zukunft soll die Vollständigkeitsbestätigung auf alle Tiroler Bezirkshauptmannschaften ausgeweitet werden, sodass alle Antragstellerinnen und Antragsteller eines jeden Tiroler Bezirks von einer schnelleren Verfahrensdauer und einem transparenteren Verfahren profitieren können – genau dafür ist der Tirol-Konvent da“, sagt LH Mattle.
Alle Informationen zum Tirol-Konvent finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolkonvent.
Beschleunigung bei Förderung von Sportanlagen – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Landeshauptmann Anton Mattle berichtet wöchentlich über Verbesserungen in der Verwaltung, vereinfachte Regeln oder optimierte Prozesse. Bislang konnten mit der Vollständigkeitsbestätigung, der Reduktion von Berichten, der Digitalisierung von Altbescheiden, Vereinfachungen bei Kleinviehweiden, der Schwellenwerteverordnung, Projektvorbesprechungen, einer einheitlichen Verfahrensplattform, vereinfachten Ferienbetreuungsanträgen und digitalen Fotostationen an den Bezirkshauptmannschaften bereits zahlreiche Maßnahmen präsentiert werden. Auch über den Sommer setzt der Landeshauptmann diesen Weg fort und informiert heute über eine Vereinfachung im Bereich von Sportinfrastruktur. Aktuell wird die Beurteilung zur Förderfähigkeit von Sportanlagen in Teilen durch das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau in Wien durchgeführt. Das Institut wurde 1964 durch den Bund und die Bundesländer gegründet und wirkt als Kompetenzzentrum für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bildungseinrichtungen sowie Sport- und Bewegungsräumen in Österreich. Ein Gutachten des ÖISS ist für die positive Bearbeitung eines Ansuchens für Sportstättenbau notwendig und dient zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Sportinfrastruktur sowie der Überprüfung sämtlicher Normen durch FachexpertInnen. Da es bei Begutachtungen von Projekten immer wieder zu Verzögerungen kommt, holt LH Mattle diese Aufgabe zurück nach Tirol. Ab sofort kümmert sich die Abteilung Zentrale Baudienste im Amt der Tiroler Landesregierung um die Begutachtung. „Gutachten, Stellungnahmen und externe Prüfungen führen oftmals zu Verzögerungen bei Verfahren. Deshalb wird die Beurteilung zur Förderfähigkeit von Sportanlagen künftig direkt in Tirol gemacht. Das führt zu einer Beschleunigung und einer Verbesserung für die Antragsteller, aber auch zu Einsparungen“, ist LH Mattle überzeugt.