In den letzten Jahren hat die Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich mehrere Submissionskartelle aufgedeckt und entsprechend hohe Bußen am Kartellgericht erreicht (z.B. das österreichweite Baukartell, das Müllkartell oder das Tischlereikartell).
Verbotene Preis- und Bieterabsprachen im Vergabeverfahren verstoßen gegen das Gesetz und mindern das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des öffentlichen Beschaffungsprozesses. Zudem sind sie kostspielig für den öffentlichen Sektor und damit auch für die SteuerzahlerInnen. Daten der OECD belegen, dass öffentliche Aufträge um bis zu 20 % billiger sein würden, könnten Vergabeabsprachen verhindert werden. Ein frühzeitiges Erkennen von Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen ist daher von wesentlicher Bedeutung.
Gemeinsam mit den Landesrechnungshöfen, darunter auch der Landesrechnungshof Tirol, erstellte die Bundeswettbewerbsbehörde nun eine Checkliste für ausschreibende Stellen, die sensibilisieren und helfen soll, Vergabeabsprachen besser zu erkennen. Die Empfehlungen in dieser Checkliste reichen dabei von präventiven Maßnahmen bereits bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen über Anzeichen für mögliche Absprachen bis hin zu den Möglichkeiten zur Meldung von Verdachtsfällen.
Die Arbeit der Landesrechnungshöfe und der Bundeswettbewerbsbehörde soll somit dazu beitragen, die Durchführung öffentliche Auftragsvergaben im Sinne der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere des freien und lauteren Wettbewerbs unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, sicherzustellen und so auch Steuergelder zu sparen.
Checkliste für ausschreibende Stelle zum Download: https://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/Leitfaden_Vergabeabsprachen_Praevention.pdf