LandesfinanzreferentInnen-Konferenz

LH Platter: „500 Millionen Euro schweres Länderinvestitionspaket paktiert, Finanzausgleich soll bis 2023 verlängert werden“

  • 500 Millionen Euro schweres Länderinvestitionspaket mit Finanzministerium paktiert
  • Kostentragung für Gesundheitsfinanzierung: Einigung bis LH-Konferenz im November möglich
  • Finanzausgleich soll bis 2023 verlängert werden
  • Länder pochen bei Pandemiekosten auf unbürokratische und schnellere Zahlungsflüsse durch Bund

Unter dem Vorsitz Tirols tagten heute, Freitag, die FinanzreferentInnen der Länder in Stams. Neben der Abrechnung der pandemiebedingt entstandenen Kosten, bei denen die Länder für den Bund in Vorlage getreten sind, standen insbesondere auch der Ausgleich entstandener Mindereinnahmen im Gesundheitsbereich, die Verlängerung des Finanzausgleichs und das von LH Günther Platter bei der Übernahme des Vorsitzes der Landeshauptleute-Konferenz im Juli geforderte Länderinvestitionspaket im Mittelpunkt der Konferenz.

Bei eben diesem Investitionspaket, dem in den vergangenen Wochen intensive Verhandlungen vorausgegangen sind, konnten die Länder einen Verhandlungserfolg erzielen: So wurde mit dem Finanzministerium ein 500 Millionen Euro schweres Paket vereinbart, welches in Form eines Zweckzuschusses vom Bund an die Länder ausbezahlt wird und bereits im 1. Quartal 2022 fließen soll.

„Es waren harte Verhandlungen mit dem Bund, die aber letztlich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. Mit dem Länderinvestitionspaket im Umfang von 500 Millionen Euro können die Länder nachhaltige und zukunftsgerichtete Projekte umsetzen, die den Wirtschafts- und Arbeitsstandort aller Länder und damit Österreichs stärken“, erklärt dazu LH Platter. Das unterstrich auch Steiermarks Finanzreferent LHStv Anton Lang: „Mein Dank gilt Landeshauptmann Günther Platter für die heutigen Abhandlungen, auf Basis derer einstimmige Beschlüsse gefasst werden konnten.“

Länderinvestitionspaket kommt

Hintergrund der Verhandlungen zum Länderinvestitionspaket ist der Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union, aus welchem für Österreich aktuell 3,5 Milliarden Euro für Projekte insbesondere im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung vorgesehen sind. „Da auch die Bundesländer ihren Beitrag zum EU-Budget leisten, haben sie auch einen Anspruch auf entsprechende Rückflüsse. Das ist nun durch das Länderinvestitionspaket des Bundes gewährleistet. Allein Tirol erhält mit dem Paketbeschluss anteilsmäßig auf Basis des Bevölkerungsschlüssels rund 43 Millionen Euro“, sagt LH Platter. Bereits im ersten Quartal 2022 sollen die Beträge an die Länder ausgeschüttet werden. Weiters ist vereinbart, dass nach Abrechnung der EU-Mittel für Österreich – wenn Klarheit besteht, wieviel Österreich tatsächlich abrufen konnte – der Bund die 500 Millionen Euro jedenfalls auf insgesamt 17,5 Prozent der tatsächlich von der EU erhaltenen Summe aufstockt. „Vom aufgelegten Investitionspaket profitieren alle Bundesländer – insofern ergeht seitens der Länder und Landeshauptleute ein Dank an die Bundesregierung und Finanzminister Blümel für die Umsetzung dieses Pakets“, so LH Platter.

Gesundheitsfinanzierung: Mindereinnahmen erschweren Finanzsituation der Länder

„Für uns in Tirol hat ein ausgeglichener Haushalt stets Priorität. In den letzten acht Jahren konnten wir ein Nulldefizit erreichen. Ein solches ist pandemiebedingt derzeit nicht zu halten – spätestens 2024/25 wollen wir jedoch wieder dort sein. Erschwerend kommen derzeit Einnahmeausfälle – Stichwort Landesgesundheitsfonds – und Mehrausgaben im Spitalswesen hinzu. Auch hier sind Ausgleichsmechanismen für Ausnahmesituationen vorzusehen“, erklärte Tirols Finanzreferent LH Platter, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt wird, um eine Einigung zur Gesundheitsfinanzierung noch bis zur LH-Konferenz im November auszuarbeiten. Die Länder, so Platter, würden hier nicht lockerlassen und seien zuversichtlich, dass ein Abschluss noch heuer möglich sein werde.

Salzburgs LHStv Christian Stöckl, zuständig für Finanzen und Gesundheitswesen, betonte: „Die Pandemie ist eine extreme finanzielle Herausforderung. Die Einnahmesäulen der Spitäler sind stark zurückgegangen oder eingebrochen: fehlende Steuermittel im Landesgesundheitsfonds, ein Rückgang an Beitragszahlungen im Bereich der Sozialversicherung, fehlende Einnahmen durch ausländische Gastpatientinnen und Gastpatienten sowie durch Sondergebühren. Diese Einnahmenentfälle können nicht mehr aufgeholt werden. Sie verursachen große Lücken in der Finanzierung der Krankenhäuser. Dafür brauchen wir die Unterstützung des Bundes, so wie es auch im Finanzausgleichsgesetz vorgeschrieben ist. Wir sind jedoch auf einem guten Weg mit den Verhandlungen und es wird eine Lösung geben.“

Länder und Bund vereinbarten, dass der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2023 bestehen bleibt. „Der Ausgleich aus dem Jahr 2017 wäre dieses Jahr ausgelaufen. Für eine Fortführung gab es Konsens auf Seiten der Länder und des Bundes“, so LH Platter.

Pandemiekosten: Länder erwarten volle Refundierung

Die Länder beharren auch weiterhin auf einer unbürokratischen und schnellen Refundierung aller pandemiebedingten Kosten, bei denen sie in Vorlage getreten sind – und machten bei der Konferenz einmal mehr deutlich, dass diese Rückerstattung unbürokratisch und rasch zu erfolgen habe. Insbesondere jene Beträge, die dem Bund bereits von den Ländern in Rechnung gestellt worden sind, müssen aus Sicht der Länder noch heuer erstattet werden.

Verhandlungen mit Ländern bei steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes

Die in Stams anwesenden FinanzreferentInnen waren sich auch darüber einig, dass bei steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes, die zu Ausfällen in den Ländern führen oder bei Bundesgesetzen, die sich direkt auf die Haushalte der Länder, Städten und Gemeinden auswirken, jedenfalls Verhandlungen mit den Ländern zu führen sind. „Es wäre wichtig, wenn bei einer Steuerreform Länder, Städte und Gemeinden auch an den Tisch geholt werden. Daher begrüße ich es jetzt, dass dies nachgeholt wird“, so LHStv Lang.

Daher wurde bereits mit dem Bund vereinbart, eine Verhandlungsrunde zwischen der Bundesregierung und den Landeshauptleuten zu den Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform noch rechtzeitig vor der Landeshauptleutekonferenz abzuhalten.