Zivilschutz-Probealarm am 3. Oktober

Infotelefon für alle Fragen zum Zivilschutz-Alarm, Haushaltsbevorratung empfohlen

Am Samstag, den 3. Oktober 2020 findet zwischen 12.00 und 12.45 Uhr der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt. Probeweise ertönen die vier Signale „Sirenenprobe“, „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“. Dabei wird die Funktionsfähigkeit von 963 Sirenen in Tirol und 8.200 Sirenen in ganz Österreich überprüft. Parallel zum Probealarm führt die TIWAG bei ihren Speicherkraftwerken den jährlichen Flutwellen-Probealarm durch.

„Wenn die Sirene ertönt, ist es gut zu wissen, was sie bedeutet. Beim Probealarm testen wir deshalb nicht nur die Sirenen, wir wollen der Bevölkerung die Bedeutung der Signale sowie die Handlungsempfehlungen in Erinnerung zu rufen“, erklärt Zivil- und Katastrophenschutzreferent LHStv Josef Geisler. Ausgelöst wird Zivilschutz-Alarm auf Anforderung einer Katastrophenschutzbehörde – sprich der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft oder dem Land Tirol – durch die Landeswarnzentrale im Innsbrucker Landhaus. Im heurigen Jahr wurde in Tirol bislang kein Zivilschutz-Alarm ausgelöst.

Ein dreiminütiger Dauerton bedeutet Warnung und herannahende Gefahr. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgerufen, sich über ORF-Radio und Fernsehen bzw. Internet über die aktuelle Lage zu informieren. Bei einem einminütigen auf- und abschwellenden Heulton droht unmittelbar Gefahr. Dann gilt es, schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufzusuchen und über die Medien oder Lautsprecher durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. Die Entwarnung erfolgt mit einem einminütigen gleichbleibenden Dauerton. Für alle Fragen rund um den Zivilschutz-Probealarm steht am 3. Oktober von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0512/508802255 eine Infohotline zur Verfügung.

Zivilschutz am Handy

Alle Informationen rund um das Thema Zivilschutz bietet auch die APP „Zivilschutz Tirol“. Dort findet man auch Tipps zur Haushaltsbevorratung. Eine optimale Haushaltsbevorratung sichert die Nahrungs- und Energieversorgung einer Person für 14 Tage. „Mit einer entsprechenden Vorratshaltung ist man auf der sicheren Seite. Nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch wenn man krankheitsbedingt das Haus für ein paar Tage nicht verlassen kann“, rät Sicherheitsreferent LHStv Geisler zur Vorsorge.