Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Platter: „Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen finden am 27. Februar 2022 statt“

„Die Tiroler Landesregierung hat die Ausschreibung der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen für Sonntag, den 27. Februar 2022, beschlossen“, gibt LH Günther Platter heute, Dienstag, bekannt. Dieser Wahltermin gilt für alle Tiroler Gemeinden, außer der Landeshauptstadt Innsbruck und der neuen Gemeinde Matrei am Brenner. Die Kundmachung der Wahlausschreibung wird am 24. November 2021 im Landesgesetzblatt für Tirol erfolgen, womit dieser Tag als Tag der Wahlausschreibung gilt. Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt, die engere Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wird auf Sonntag, den 13. März 2022, festgelegt. Bei der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 sind alle UnionsbürgerInnen wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben (Ausnahme: Der Aufenthalt in der Gemeinde ist kürzer als ein Jahr und offensichtlich nur vorübergehend).

Die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2022 in der neuen Gemeinde Matrei am Brenner wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Aufgrund der Gemeindefusion von Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 ist ab diesem Zeitpunkt bis zur Neuwahl vonseiten der Tiroler Landesregierung ein Amtsverwalter zu bestellen. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin in dieser Gemeinde ist von der BH Innsbruck-Land binnen sechs Wochen nach Wirksamwerden der Gemeindefusion (1. Jänner 2022) auszuschreiben, womit der Fristenlauf für die erste Wahl in der neuen Gemeinde beginnt.

„Die Wahl der Tiroler Gemeinderäte und Tiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister spiegelt stets die ganze Bandbreite der Kommunalpolitik wider. Entsprechend bedeutend sind diese Wahlen, die in einem Jahr stattfinden. Information und Partizipation sind besonders gefragt, wenn es um die zukünftige Entwicklung der eigenen Gemeinde geht – es werden vonseiten des Landes bzw. der Gemeindeabteilung wieder entsprechende Informationen rund um die Wahl zur Verfügung gestellt werden“, betont der für Gemeinden zuständige LR Johannes Tratter.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

 

ISSBA Standortsicherung und -ausbau: Seit dem Jahr 2012 gibt es in Tirol einen „Tiroler Becher- und Geschirrverleih“, der vom gemeinnützigen Verein ISSBA mit finanzieller Unterstützung des Landes und des AMS-Tirol betrieben wird. „Das Mehrwegsystem aus qualitativ hochwertigen Kunststoffen, Mehrweggeschirr aus Hartglas und Besteck aus Edelstahl unterstreicht die Wertigkeit des Speisen- und Getränkeangebotes einer Veranstaltung und reduziert das Abfallaufkommen um bis zu 90 Prozent. Die Nachfrage stieg von Jahr zu Jahr stetig“, berichtet die für Umwelt und Nachhaltigkeit zuständige LHStvinIngrid Felipe. Während es im Jahr 2012 noch 411.000 gespülte und aufbereitete Stück Becher und Geschirr waren, ist diese Zahl bis 2019 auf 2,67 Millionen gestiegen. „Die hohe Stückzahl zeigte die räumlichen Kapazitätsgrenzen der bestehenden Wiederaufbereitungsanlage auf. Aus diesem Grund wird eine Machbarkeitsstudie initiiert, in welcher geprüft wird, ob die erforderlichen Betriebsstrukturen am vereinseigenen Betriebsstandort in Imst, Brennbichl, sowohl für den Tiroler Becher- und Geschirrverleih als auch für ein Lager für ReUse-Ware geschaffen werden kann. Dafür werden vonseiten des Landes 30.000 Euro bereitgestellt.“ Der Verein ISSBA bereitet Menschen durch professionelle Anleitung, ausgewählten Schulungsmaßnahmen und einer begleitenden sozialpädagogischen Beratung auf den (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt vor. „Die Unterstützung zur Standortsicherung bzw. den möglichen Ausbau hat somit nicht nur einen klima- und umweltpolitischen, sondern auch einen sozial nachhaltigen Mehrwert“, so LHStvin Felipe. Das Projekt ist Teil der Konjunkturoffensive 2021.

Sportförderungsfonds: Auf Antrag von LHStv Josef Geisler werden im Rahmen des Tiroler Sportförderungsfonds 2021 rund 1,8 Millionen Euro bereitgestellt. Die Finanzmittel kommen sowohl den drei Dachverbänden Allgemeiner Sportverband Österreich, Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich und Sportunion zu Gute, als auch Mannschafts- und Teamsportvereinen (American Football, Basketball, Eishockey, Volleyball, Wasserball, Judo, Ringen, Tennis und Tischtennis) sowie der Kaderförderung und den Leistungszentren (von Basketball über Pferdesport bis hin zu Squash). „Trotz pandemiebedingt stark reduzierter oder gänzlich eingestellter Aktivitäten der jeweiligen Sportvereine werden die Förderungen unverändert weiterhin zur Verfügung gestellt. Die meisten Sportvereine auch im Breitensport stehen bereits in den Startlöchern, um die Vereinstätigkeit schnellstmöglich – sobald es die Situation zulässt – wieder aufzunehmen. Sie sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft im Sinne der Gesundheit und des sportlichen Miteinanders“, betont LHStv Geisler, dass in Tirol ein breit gefächertes Sportangebot für Klein und Groß angeboten wird. Dieses werde vonseiten des Landes Tirol auch weiterhin gefördert und gefordert.