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    Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) Tirol unterstützt Sie, wenn Sie Dienstleistungen erbringen oder in Anspruch nehmen möchten. Der EAP Tirol ist Teil von EUGO.

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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Als serviceorientierter Dienstleitungsbetrieb stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Lienz steht als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen der Bevölkerung zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Reutte versteht sich als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Beratung und Unterstützung jederzeit zur Verfügung steht.

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    Wir informieren Sie und geben Ihnen Hilfestellung bei Ihren Anfragen. Sollte dieser virtuelle „Wegweiser“ nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere MitarbeiterInnen

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  • Stadtmagistrat Innsbruck

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

  • Abteilung Gemeinden

    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
    • Die Abgeordneten
    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
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    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Archiv
    • Links zu anderen Kontrolleinrichtungen
  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
    • Hilfe in anderen Angelegenheiten
    • Infomaterial und Links
    • Sprechtagstermine
    • Wer hilft wie
  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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    • Geschichte des Tiroler Landtages
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  • Digital Service Tirol
  • Tourismusbeiträge

Tourismusbeiträge

Servicebeschreibung

Der Service „Tourismus Pflichtbeiträge“ (im Folgenden „Service“) dient den Mitgliedern der Tiroler Tourismusverbände (TVB) sowie ihrer abgabenrechtlichen Vertretung als Einstiegsmöglichkeit in das Beitragskonto betreffend die Pflichtbeiträge zu den Tiroler Tourismusverbänden bzw. dem Tiroler Tourismusförderungsfonds.

Der Service bietet eine Übersicht über aktuelles Guthaben bzw. aktuelle Rückstände im Beitragskonto, offene Beitragserklärungen sowie die Nachrichteneingänge des Mitglieds, beispielsweise an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung gerichtete Schreiben der Beitragsbehörde.

Der Service bietet den BenutzerInnen neben der reinen Einsicht in das Beitragskonto insbesondere folgende Funktionen:

  • Herunterladen von originalen, amtssignierten elektronischen Bescheiden und Schriftstücken
  • Erstellen eines aktuellen Kontoauszugs
  • Elektronisches Einbringen von Beitragserklärungen (nach Einbringung kann sofort eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden)
  • Stellen sonstiger rechtswirksamer Anbringen an die Behörde (nach Einbringung kann sofort eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden)

Sämtliche Zugriffe auf ein Beitragskonto sowie Anbringen, die im Namen eines Mitglieds über den Service abgesendet werden, werden elektronisch mitprotokolliert. Das elektronische Protokoll kann durch die Mitglieder jederzeit eingesehen werden.

Die Nutzung des Services ist nicht verpflichtend und ersetzt nicht die sonst üblichen Wege für den Parteienverkehr mit der Behörde. Insbesondere ersetzt der Service nicht die Akteneinsicht bei der Behörde oder die Zustellung im Wege der Post bzw. der elektronischen Zustellung, welche weiterhin wie gewohnt stattfinden. Der Service ist ein zusätzliches Angebot des Amts der Tiroler Landesregierung – Abteilung Tourismus an die Pflichtmitglieder der Tiroler TVB.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Service

Privatpersonen

Dieser Service steht Privatpersonen nicht zur Verfügung.

Unternehmen

MitarbeiterInnen von Unternehmen können am Service teilnehmen, wenn sie einen personifizierten Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) besitzen. Es ist notwendig, dass USP-AdministratorInnen die MitarbeiterInnen im USP entsprechend berechtigen. Dies erfolgt im Bereich Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“.

Für den Service "Tourismusbeiträge" stehen Ihnen in der Rubrik "Digital Service Tirol" folgende Verfahrensrecht zur Verfügung:

Tourismus Pflichtbeitrag Ansprechpartner

Berechtigung zur Nutzung des eigenen Beitragskontos.

Tourismus Pflichtbeitrag abgabenrechtliche Vertretung

Exklusive Rolle für RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Einsicht in Mitgliederkonten sowie Vorbereitung von Anbringen.

Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung

Exklusive Rolle für RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Einsicht in Mitgliederkonten sowie zum Senden von Anbringen. Mit dieser Rolle können außerdem weitere Vollmachten über den Service bekanntgegeben werden.

Tourismus Pflichtbeitrag Kanzleiverwaltung

Mit dieser Rolle können gewisse administrative Funktionen im Service gesetzt werden, wie etwa das Verwalten von Teams. Diese Rolle berechtigt nicht zum Zugriff auf Beitragskonten.

Digital Service Tirol stellt Ihnen eine bebilderte Anleitung zum Verwalten von Verfahrensrechten im USP zur Vefügung. 

Unter "Digital Service Tirol" werden im USP verschiedene Verfahrensrechte angeboten.
© Unternehmensservice Portal

Einstieg in den Service

Sind die notwendigen Berechtigungen vergeben worden, ist der Einstieg in den Service möglich über:

  • digitalservice.tirol.gv.at – Hierbei handelt es sich um eine Übersichtsseite zur Plattform Digital Service Tirol. Sie finden dort eine allgemeine Einführung, häufig gestellte Fragen sowie diese Service Beschreibung. Von dieser Seite können Sie zu Digital Service Tirol abspringen, sich anmelden und auf den Service Tourismus Pflichtbeiträge abspringen.
  • Im USP finden Sie „Digital Service Tirol“ unter „Meine Services“ und können von dort aus abspringen.

In Ausnahmefällen kann es beim Einstieg als Mitglied zur Meldung kommen, dass kein Beitragskonto zugeordnet ist. In diesen Fällen ist mit der Abteilung Tourismus des Amts der Tiroler Landesregierung Kontakt aufzunehmen, damit die Zuordnung zum Eintrag des Mitglieds im Unternehmensregister vorgenommen werden kann.

Für Mitglieder wird nach Einstieg in den Service im Regelfall eine Übersichtsseite angezeigt, die folgende Inhalte enthält:

  • Kontoübersicht – Rückstände: zeigt die einzelnen Verbände, in denen aktuell ein offener Saldo besteht
  • Nachrichten - Entwürfe: zeigt noch nicht eingebrachte Nachrichten an wie zum Beispiel offene Beitragserklärungen oder noch nicht finalisierte Bescheidbeschwerden. Es kann auf die Bearbeitungsmaske der jeweiligen Nachricht abgesprungen werden
  • Nachrichten – Letzte Eingänge: zeigt die letzten fünf an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung gerichteten Schreiben der Beitragsbehörde. Es kann auf eine Übersicht aller Nachrichtenein- und Nachrichtenausgänge abgesprungen sowie die Dokumente angezeigt/heruntergeladen werden
Auf der Startseite der Mitgliedsansicht wird ein Dashboard dargestellt. Im Dashboard werden im Regelfall dargestellt: Offener Saldo, Nachrichtenentwürfe, letzte Eingänge von der Behörde
© Land Tirol

Für abgabenrechtliche VertreterInnen sowie Mitglieder, denen mehrere Beitragskonten zugeordnet sind, wird zunächst eine Übersichtsseite angezeigt, welche Beitragskonten verfügbar sind. Abgabenrechtliche VertreterInnen haben – sofern sie in USP über die Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ verfügen – die Möglichkeit neue Vertretungsvollmachten einzurichten, um Zugriff auf weitere Beitragskonten zu erhalten. Außerdem können bestehende Vertretungsvollmachten bearbeitet oder zurückgelegt werden.

Für eine bessere Übersicht, bei welchen verknüpften Beitragskonten Tätigkeiten erforderlich sind, ist ein Filter zur Einschränkung auf Konten mit ausstehenden Beitragserklärungen verfügbar. Außerdem wird angezeigt, wann zu den Beitragskonten der letzte Versand eines Dokuments an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung stattgefunden hat. Nach dieser Spalte kann durch Klick auf die Spaltenüberschrift sortiert werden. BenutzerInnen mit der Rolle „abgabenrechtliche Vertretung“ oder „zeichnungsberechtigte Vertretung“ sehen dieses Feld nur, wenn ihre Vollmacht die Einsicht in die „Nachrichten“ zum Beitragskonto umfasst.
In dieser Ansicht können außerdem neue Vollmachten angezeigt werden (1) sowie eine Übersicht über die letzten Nachrichteneingänge zu den Beitragskonten, für die eine entsprechende Vollmacht hinterlegt ist, geöffnet werden. (2)

Sind mehrere Beitragskonten für den/die angemeldete BenutzerIn verfügbar, wird eine Auswahlliste angezeigt. In der Auswahlliste kann auf das Abgabenkonto abgesprungen werden. In dieser Übersicht kann auf Beitragskonten gefiltert werden, bei denen ausständig sind. Außerdem kann nach dem Datum des letzten Nachrichteneingangs sortiert werden.
© Land Tirol

Die Liste der Beitragskonten, zu denen neue Nachrichteneingänge verzeichnet wurden, kann als Excel-Datei heruntergeladen werden. 

Liste der Beitragskonten, zu denen seit dem gewählten Zeitpunkt Nachrichten eingelangt sind
(1) Export der Liste der neuen Nachrichteneingänge (2) Zurücksetzen eines allfällig gesetzten Filters (3) Filtern der Tabelle nach verschiedenen Kriterien
(1) Export der Liste der neuen Nachrichteneingänge (2) Zurücksetzen eines allfällig gesetzten Filters (3) Filtern der Tabelle nach verschiedenen Kriterien© Land Tirol

Über den Button „Neue Vertretungsbefugnis“ kann unter Angabe einer Beitragskontonummer eine neue Vollmacht eingetragen werden. Um die entsprechenden Funktionen im Service anbieten zu können, müssen bei Einrichtung einer Vollmacht einige Detailangaben zum Ausmaß der eingeräumten Vertretungsbefugnis gemacht werden. Es wird an dieser Stelle auch ein Hinweis angezeigt, wenn für das betreffende Mitglied bereits eine Vollmacht hinterlegt ist. 

Bei erstmaliger Einrichtung einer Vollmacht sowie auch bei jeder nachfolgenden Änderung wird automatisch ein Informationsschreiben an das betreffende Pflichtmitglied gesendet.

Abgabenrechtliche VertreterInnen können unter Angabe einer Beitragskontonummer neue Vertretungsvollmachten bekanntgeben. Nach Freigabe der Vollmacht steht dann der Zugriff auf das Beitragskonto im angegebenen Ausmaß offen.
© Land Tirol

Servicebereiche im Detail

Beitragserklärungen

Im Bereich „Beitragserklärungen“ können ausständige Erklärungen eingesehen und elektronisch übermittelt werden. Elektronisch eingebrachte Erklärungen sind ebenfalls in diesem Bereich einsehbar.

Im Bereich "Beitragserklärungen" sind die Erklärungsformulare zum Tourismuspflichtbeitrag verfügbar.
© Land Tirol

Nachfolgend die Detailbeschreibung für das Formular zur Erklärung der beitragspflichtigen und beitragsfreien Umsatzbestandteile. Zunächst ist der Gesamtumsatz aufzuschlüsseln. Es wird ein Hinweis im Reiter angezeigt, wenn ein Pflichtfeld nicht befüllt ist.

Im Reiter "Angaben zum Gesamtumsatz" ist der Gesamtumsatz aufzuschlüsseln. Wenn verfügbar, ist diese Seite schon mit Angaben aus einem der Behörde übermittelten Umsatzsteuerbescheid vorbefüllt.
(1) Die Fälligkeit offener Erklärungsformulare kann ohne Angabe von Gründen einmalig um einen Monat verlängert werden. (2) Erklärungsformulare können jederzeit zwischengespeichert und ein Entwurf heruntergeladen werden. Nach Einbringung des Formulars kann hier eine amtssignierte Eingangsbestätigung beinhaltend alle Angaben im Formular heruntergeladen werden. (3) Es wird angezeigt, ob das Formular formal korrekt ausgefüllt wurde. Bei Klick auf diesen Button werden entsprechende Hinweise angezeigt. Ist das Formular formal korrekt ausgefüllt, kann es über Klick auf diesen Button eingebracht werden. (4) Diese Felder werden mit den Angaben aus einem gegebenenfalls vorhandenen Umsatzsteuerbescheid für das betreffende Jahr vorbefüllt. (5) In diesem Feld werden die im entsprechenden Reiter erklärten beitragsfreien Umsatzbestandteile aufsummiert.
(1) Die Fälligkeit offener Erklärungsformulare kann ohne Angabe von Gründen einmalig um einen Monat verlängert werden. (2) Erklärungsformulare können jederzeit zwischengespeichert und ein Entwurf heruntergeladen werden. Nach Einbringung des Formulars kann hier eine amtssignierte Eingangsbestätigung beinhaltend alle Angaben im Formular heruntergeladen werden. (3) Es wird angezeigt, ob das Formular formal korrekt ausgefüllt wurde. Bei Klick auf diesen Button werden entsprechende Hinweise angezeigt. Ist das Formular formal korrekt ausgefüllt, kann es über Klick auf diesen Button eingebracht werden. (4) Diese Felder werden mit den Angaben aus einem gegebenenfalls vorhandenen Umsatzsteuerbescheid für das betreffende Jahr vorbefüllt. (5) In diesem Feld werden die im entsprechenden Reiter erklärten beitragsfreien Umsatzbestandteile aufsummiert.© Land Tirol

Auf dem nächsten Reiter können beitragsfreie Umsatzbestandteile in der Erklärung ausgeschieden werden:

Im Reiter "Beitragsfreie Umsätze" des Formulars sind die beitragsfreien Umsatzbestandteile zu erklären. Je nach getroffenen Angaben sind Dokumente anzuhängen oder weitere Erläuterungen abzugeben.
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Gewisse beitragsfreie Umsatzbestandteile müssen unter Beilage geeigneter Nachweise belegt werden. Personen, die aufgrund ihres Berufsstandes zur Vertretung in Abgabensachen befugt sind, können diesen Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzen. Diese alternative Bestätigung der beitragsfreien Umsätze kann beim Senden des Beitragserklärungsformulars gesetzt werden.

Anschließend sind die beitragspflichtigen Umsätze auf die Verbände, in denen die Mitgliedschaft besteht, sowie die ausgeübten Berufssparten aufzuteilen. Es ist möglich bestehende Berufssparten unter Angabe eines Datums für „beendet“ zu erklären, neue Berufssparten hinzuzufügen oder auch eine neue Betriebsstätte zu erfassen (eine „Betriebsstätte“ umfasst in diesem Zusammenhang alle Standorte innerhalb des Gebiets eines TVB).

Die hier erklärten beitragspflichtigen Umsätze müssen mit den Umsätzen aus einem allfällig vorhandenen Umsatzsteuerbescheid abzüglich der erklärten beitragsfreien Umsatzbestandteile übereinstimmen. Für Berufssparten, die nach § 32 Tiroler Tourismusgesetz 2006 eine abweichende Bemessungsgrundlage anzugeben haben, wird bei Abweichungen anstelle eines Fehlers ein Warnhinweis angezeigt.

Im Reiter "Aufteilung des beitragspflichtigen Umsatzes" ist der beitragspflichtige Umsatz auf die einzelnen Tourismusverbände, in denen eine Mitgliedschaft besteht, aufzuteilen. Es können außerdem Mitgliedschaften für beendet erklärt oder neue Mitgliedschaften in Tourismusverbänden begründet werden.
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Der Beitragserklärung können bis zu fünf Dateien angehängt werden, in denen die Angaben in der Beitragserklärung belegt werden:

Im Reiter "Anhänge" können ergänzende Dokumente hochgeladen werden. Einige Angaben bei den beitragsfreien Umsatzbestandteilen erfordern zwingend das Anhängen von weiteren Dokumenten.
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Kontoübersicht

In der Kontoübersicht werden alle Verbände dargestellt, in denen eine Mitgliedschaft besteht oder bestanden hat, sowie das aktuelle Saldo. Kommt nur ein Verband in Frage, wird sofort in dessen Detailansicht abgesprungen.

In der Detailansicht werden sämtliche Einzelbuchungen in diesem Verband dargestellt. Die Buchungen können nach verschiedenen Kriterien gefiltert werden; standardmäßig werden die Buchungen des letzten Jahres angezeigt.

Wurde die Buchung durch einen Bescheid (Beitragsvorschreibung, Stundung usw.) oder sonstiges Schreiben (insbesondere Mahnung) ausgelöst, kann der betreffende Bescheid/das betreffende Schreiben als amtssigniertes Original an dieser Stelle direkt heruntergeladen werden.  Aus technischen Gründen ist dies nur für erstellte Schreiben ab Juni 2017 möglich.

Außerdem kann ein aktueller Kontoauszug heruntergeladen werden. Der Kontoauszug ist amtssigniert.

In der Kontodetailansicht werden die einzelnen Buchungen im Mitgliedskonto - bzw wenn die Mitgliedschaft in mehreren Verbänden besteht - im ausgewählten Verband dargestellt.
(1) Herunterladen eines aktuellen, amtssignierten Kontoauszugs (2) Herunterladen des zugrundeliegenden Bescheids/Schreibens (3) Mögliche Filter zur Einschränkung der angezeigten Buchungen (4) Detailansicht des Bescheids/Schreibens öffnen
(1) Herunterladen eines aktuellen, amtssignierten Kontoauszugs (2) Herunterladen des zugrundeliegenden Bescheids/Schreibens (3) Mögliche Filter zur Einschränkung der angezeigten Buchungen (4) Detailansicht des Bescheids/Schreibens öffnen© Land Tirol

Nachrichten

Im Bereich „Nachrichten“ wird der Schriftverkehr der Behörde mit dem Mitglied bzw. dessen abgabenrechtlicher Vertretung dargestellt. Aus technischen Gründen ist die Darstellung des Schriftverkehrs erst ab Juni 2017 möglich.

Im „Eingang“ werden Schreiben von der Behörde an das Mitglied/dessen abgabenrechtliche Vertretung angezeigt. Es kann jeweils das amtssignierte Original heruntergeladen werden. Schreiben an andere EmpfängerInnen betreffend das Pflichtmitglied (z.B.. Schriftverkehr mit Gerichten) werden nicht dargestellt.

Im Nachrichteneingang finden sich alle Schreiben ab 01.06.2017, die von der Behörde an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung ergangen sind. Die Schreiben können im amtssignierten Original heruntergeladen werden.
(1) Öffnen eines Formulars, in dem eine neue Mitteilung an die Behörde gesendet werden kann (2) Herunterladen der amtssignierten Originalschreiben (3) Filtermöglichkeiten (4) Detailansicht des Bescheids/Schreibens öffnen (5) Sofern sich das Schreiben auf einen bestimmten Verband bezieht (zB. Beitragsvorschreibung): betroffener Verband (6) Durch Klick auf das Info Symbol Anzeige der Zustellinformationen zum Bescheid/Schreiben: Empfänger, Status der Sendung, Zeitpunkt des Status der Sendung, Sendungsnummer(Barcode des Rückscheins bei nachweislichen Postzustellungen / ID der E-Zustellung bei elektronischen Zustellungen entsprechend der ID in „Mein Postkorb“). Aus technischen Gründen ist eine vollständige Darstellung der Zustellinformationen erst für Nachrichten ab 08. September 2021 möglich
(1) Öffnen eines Formulars, in dem eine neue Mitteilung an die Behörde gesendet werden kann (2) Herunterladen der amtssignierten Originalschreiben (3) Filtermöglichkeiten (4) Detailansicht des Bescheids/Schreibens öffnen (5) Sofern sich das Schreiben auf einen bestimmten Verband bezieht (z.B.. Beitragsvorschreibung): betroffener Verband (6) Durch Klick auf das Info Symbol Anzeige der Zustellinformationen zum Bescheid/Schreiben: Empfänger, Status der Sendung, Zeitpunkt des Status der Sendung, Sendungsnummer(Barcode des Rückscheins bei nachweislichen Postzustellungen / ID der E-Zustellung bei elektronischen Zustellungen entsprechend der ID in „Mein Postkorb“). Aus technischen Gründen ist eine vollständige Darstellung der Zustellinformationen erst für Nachrichten ab 08. September 2021 möglich© Land Tirol

Zu jedem Nachrichteneingang kann eine Detailansicht geöffnet werden. In der Detailansicht werden neben der Bezeichnung der Nachricht und deren Datum auf die Zustellinformationen sowie die enthaltenen Dokumente angezeigt (Die Dokumentenansicht kann sich je nach verwendetem Browser unterscheiden):

In der Detailansicht eines Nachrichteneingangs werden neben den Grunddaten der Nachricht auch allfällige vorhandene Zustellinformationen sowie die enthaltenen Dokumente angezeigt. Es kann zum zugehörigen Nachrichtenausgang (Anbringen an die Beitragsbehörde) gewechselt sowie die Nachricht heruntergeladen werden.
(1) Anzeige der Zustellinformationen zum Bescheid/Schreiben (2) Anzeige des zugehörigen Nachrichtenausgangs (Anbringen an die Beitragsbehörde) (3) Herunterladen der amtssignierten Originalschreiben (4) Auswahl des anzuzeigenden Dokuments
(1) Anzeige der Zustellinformationen zum Bescheid/Schreiben (2) Anzeige des zugehörigen Nachrichtenausgangs (Anbringen an die Beitragsbehörde) (3) Herunterladen der amtssignierten Originalschreiben (4) Auswahl des anzuzeigenden Dokuments© Land Tirol

Im „Ausgang“ werden alle vom Mitglied oder dessen abgabenrechtlicher Vertretung über den Service an die Beitragsbehörde gesendeten Schreiben dargestellt. Es kann jeweils die amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.

Im Nachrichtenausgang finden sich alle vom Mitglied oder dessen abgabenrechtlicher Vertretung über die Serviceplattform Tirol eingebrachten Formulare wieder. Es kann zu jedem Nachrichtenausgang eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.
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Neue Nachricht an die Beitragsbehörde

Wird im Reiter „Nachrichten“ eine neue Nachricht erstellt, öffnet sich ein Formular, in dem zunächst die allgemeinen Kontaktdaten der Abteilung Tourismus des Amts der Tiroler Landesregierung angezeigt werden. Weiter unten kann sofort ein rechtswirksames elektronisches Anbringen an die Abteilung Tourismus gerichtet werden.

Über den Button "Neue Nachricht" kann ein Formular geöffnet werden, über den rechtsverbindlich ein elektronisches Anbringen an die Behörde gestellt werden kann.
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Je nach Art des Anbringens sind bestimmte Informationen einzugeben/auszuwählen. Nachstehend ein Beispiel für eine „Allgemeine Anfrage:“ Es ist zwingend eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen anzugeben und ein Betreff auszuwählen. E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden aus dem Digital Service Tirol - BenutzerInnenprofil vorbefüllt, wenn diese Informationen dort hinterlegt wurden. Neben dem Anbringen in Textform können auch bis zu fünf Dokumente angehängt werden. Nach Versand einer Nachricht kann eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.

Formular für unstrukturierte Anbringen an die Behörde. Es sind Kontaktdaten sowie eine Nachricht an die Behörde einzugeben. Es können Dateianhänge hinzugefügt werden.
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Strukturierte Bescheidbeschwerde

Das Erstellen einer strukturierten Bescheidbeschwerde ist möglich entweder als „Neue Nachricht“ oder aus der Detailansicht eines Vorschreibungsbescheides. Das Erstellen einer Bescheidbeschwerde ist nicht möglich, wenn beispielsweise bereits eine Bescheidbeschwerde gegen denselben Bescheid anhängig ist oder eine solche zurückgezogen wurde.

Über den Button "Beschwerde" rechts oben kann eine Beschwerde gegen den gewählten Bescheid angelegt werden.
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In der Beschwerdemaske sind die Pflichtangaben zur Beschwerde auszufüllen. Falls gewünscht, können die beitragspflichtigen Umsätze neu aufgeteilt, bestehende Berufssparten für beendet erklärt oder neu aufgenommene Berufssparten ergänzt werden. Zudem ist es möglich, den Verzicht auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch die Beitragsbehörde zu erklären sowie die Aussetzung der Einhebung des Pflichtbeitrags zu beantragen:

Die Bescheidbeschwerde besteht aus Pflichtangaben zur Beschwerde (angefochtene Punkte des Bescheids, beantragte Änderungen und Begründung der Beschwerde) sowie optionalen Angaben wie einer Neuaufteilung der Umsätze, dem Verzicht auf eine Beschwerdevorentscheidung sowie der Beantragung der Aussetzung der Einhebung.
(1) Eine noch nicht versendete Bescheidbeschwerde kann gelöscht werden (2) Detailansicht des betreffenden Vorschreibungsbescheids aufrufen (3) Kontrollansicht der Bescheidbeschwerde erstellen (4) Pflichtangaben zur Bescheidbeschwerde (5) Optional: Beitragspflichtige Umsätze können neu aufgeteilt, bestehende Berufssparten für beendet erklärt oder auch neue Berufssparten angegeben werden (6) Mit dieser Checkbox kann auf eine Beschwerdevorentscheidung verzichtet und die sofortige Vorlage der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol beantragt werden (7) Mit dieser Checkbox kann eine Aussetzung der Einhebung des Pflichtbeitrags beantragt werden. Wird diese Checkbox ausgewählt, ist verpflichtend der Betrag anzugeben, dessen Einhebung bis zur Erledigung der Beschwerde ausgesetzt werden soll (8) Hinzufügen von Dateianhängen
(1) Eine noch nicht versendete Bescheidbeschwerde kann gelöscht werden (2) Detailansicht des betreffenden Vorschreibungsbescheids aufrufen (3) Kontrollansicht der Bescheidbeschwerde erstellen (4) Pflichtangaben zur Bescheidbeschwerde (5) Optional: Beitragspflichtige Umsätze können neu aufgeteilt, bestehende Berufssparten für beendet erklärt oder auch neue Berufssparten angegeben werden (6) Mit dieser Checkbox kann auf eine Beschwerdevorentscheidung verzichtet und die sofortige Vorlage der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol beantragt werden (7) Mit dieser Checkbox kann eine Aussetzung der Einhebung des Pflichtbeitrags beantragt werden. Wird diese Checkbox ausgewählt, ist verpflichtend der Betrag anzugeben, dessen Einhebung bis zur Erledigung der Beschwerde ausgesetzt werden soll (8) Hinzufügen von Dateianhängen© Land Tirol

Nach Einbringung einer Bescheidbeschwerde kann sie nicht mehr gelöscht werden. Es ist jedoch möglich, eine noch nicht von der Beitragsbehörde erledigte Bescheidbeschwerde zurückzuziehen. Nach Zurückziehung einer Bescheidbeschwerde ist es nicht möglich zum selben Bescheid eine weitere Bescheidbeschwerde zu erstellen.

Eine eingebrachte Bescheidbeschwerde kann bis zu ihrer Erledigung durch die Behörde zurückgezogen werden. Nach zurückziehen kann zum selben Bescheid keine weitere Bescheidbeschwerde erstellt werden.
(1) Detailansicht des betreffenden Vorschreibungsbescheids aufrufen (2) Eingebrachte Bescheidbeschwerde herunterladen (3) Eingebrachte Bescheidbeschwerde zurückziehen
(1) Detailansicht des betreffenden Vorschreibungsbescheids aufrufen (2) Eingebrachte Bescheidbeschwerde herunterladen (3) Eingebrachte Bescheidbeschwerde zurückziehen© Land Tirol

Strukturierter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Ist die Rechtskraft eines Vorschreibungsbescheids bereits eingetreten, ist keine strukturierte Bescheidbeschwerde mehr möglich. Es kann aber weiterhin ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden.

Über den Button "Wiederaufnahmeantrag" rechts oben kann die Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, beantragt werden.
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Im Wiederaufnahmeantrag ist auszuführen, weshalb dieser zulässig ist. Außerdem können die beitragspflichtigen Umsätze neu aufgeteilt, neue Berufssparten hinzugefügt und bestehende Berufssparten beendet werden. Es können mehrere Dateianhänge hinzugefügt werden.

Nach Versand eines Wiederaufnahmeantrags kann eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.

Der Antrag auf Wiederaufnahme ist nur in bestimmten Situationen zulässig und ist im Einzelfall zu begründen.
(1) Auswahl des Grundes, weshalb der Antrag auf Wiederaufnahme zulässig ist. (2) Detailangaben zur ausgewählten Begründung. (3) Neuaufteilung der beitragspflichtigen Umsätze sowie Bekanntgabe an Änderungen bei den ausgeübten Berufssparten. (4) Hinzufügen von Dateianhängen.
(1) Auswahl des Grundes, weshalb der Antrag auf Wiederaufnahme zulässig ist. (2) Detailangaben zur ausgewählten Begründung. (3) Neuaufteilung der beitragspflichtigen Umsätze sowie Bekanntgabe an Änderungen bei den ausgeübten Berufssparten. (4) Hinzufügen von Dateianhängen.© Land Tirol

Strukturierter Antrag auf Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht

Wird eine Beschwerde von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung ganz oder teilweise ab-/zurückgewiesen, kann innerhalb der einzuhaltenden Frist ein strukturierter Antrag auf Vorlage des Verfahrens an das Landesverwaltungsgericht gestellt werden.

Mit einem Vorlageantrag kann eine Beschwerdevorentscheidung der Beitragsbehörde vor dem Landesverwaltungsgericht bekämpft werden.
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Es können neben den Anträgen an das Landesverwaltungsgericht auch weitere Beweismittel hochgeladen werden. Zudem kann die Aussetzung der Einhebung für das betreffende Verfahren beantragt werden.

Nach Versand eines Vorlageantrags kann eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.

Der Vorlageantrag ist im Detail auszuführen und es können weitere Beweismittel als Dateianhänge hochgeladen werden. Außerdem kann die Aussetzung der EInhebung für das betreffende Verfahren beantragt werden.
(1) Detaillierte Ausführung des Vorlageantrags (2) Antrag auf Aussetzung der Einhebung (3) Hinzufügen von Dateianhängen
(1) Detaillierte Ausführung des Vorlageantrags (2) Antrag auf Aussetzung der Einhebung (3) Hinzufügen von Dateianhängen© Land Tirol

Stammdaten

In den Stammdaten werden die wichtigsten Daten, mit denen das Mitglied erfasst ist, dargestellt. Hierzu zählen insbesondere Name und Kontaktinformationen, Angaben zur Steuernummer, die hinterlegte Bankverbindung und ob ein Lastschriftmandat besteht sowie die aktuell hinterlegte abgabenrechtliche Vertretung, welche Zugriff auf das elektronische Beitragskonto hat.

Das Mitglied hat an dieser Stelle auch die Möglichkeit eine eingerichtete Vollmacht zu widerrufen. Das Widerrufen einer Vollmacht ist nicht möglich, wenn die/der VertreterIn etwa als MasseverwalterIn in einem laufenden Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist.

Mitglieder sowie abgabenrechtliche VertreterInnen – sofern sie über die Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ verfügen und ihre Vollmacht den Zugriff auf das Nachrichtenarchiv des Mitglieds umfasst – haben überdies die Möglichkeit in den Stammdaten eine Benachrichtigung über neue Schreiben einzurichten. Hierzu können bis zu fünf E-Mail-Adressen eingetragen werden, an die die Benachrichtigung gesendet werden soll. Die Benachrichtigung erfolgt nicht gesondert für jeden einzelnen Nachrichteneingang in Digital Service Tirol sondern gesammelt, wenn am Vortag zumindest ein neuer Nachrichteneingang im Beitragskonto verzeichnet wurde.

Die rechtswirksame Zustellung der Schriftstücke erfolgt weiterhin per Post/eZustellung. Die Benachrichtigung über den Digital Service Tirol ist ein ergänzendes, optionales Serviceangebot an die Mitglieder der Tiroler TVB und berührt nicht die gewohnten Abläufe im Service „Mein Postkorb“ im USP.

Weiters können Einstellungen zum Versand von Beitragserklärungsformularen getroffen werden. Einerseits kann gesteuert werden, ob die Formulare an das Mitglied und/oder eine allfällige abgabenrechtliche Vertretung versendet werden sollen; andererseits kann angegeben werden, wie die Abgabenbehörde nach Erhalt eines elektronischen Umsatzsteuerbescheids in Bezug auf den Versand von Beitragserklärungsformularen vorgehen soll. Drei Einstellungen sind möglich:

  • Standard: die Abgabenbehörde wird im Einzelfall entscheiden, ob sie den Versand eines Beitragserklärungsformulars für die endgültige Beitragsfestsetzung für notwendig erachtet.
  • Daueranforderung: die Abgabenbehörde soll immer ein Beitragserklärungsformular versenden, auch wenn sie es nicht für zwingend notwendig erachtet.
  • Nichtanforderung: die Abgabenbehörde soll nach Möglichkeit kein Beitragserklärungsformular versenden.
In den Stammdaten werden die wichtigsten Daten des Beitragskontos angezeigt: Unternehmensbezeichnung und Kontaktdaten, die aktuell hinterlegte Bankverbindung, die abgabenrechtliche Vertretung sowie die aktuell hinterlegte Umsatzsteuernummer des Unternehmens. Zusätzliche haben Sie die Möglichkeit Vertretungsbefugnisse zu widerrufen und E-Mail Adressen für Benachrichtigungen zu hinterlegen. In den Angaben zum Versand von Beitragserklärungsformularen kann gesteuert werden, an wen das Formular versendet werden soll sowie Angaben gemacht werden, ob die Abgabenbehörde nach Einlangen eines elektronischen Umsatzsteuerbescheids ein Beitragserklärungsformular versenden soll.
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Aktivitätsprotokoll

Mitglieder können im Drop-Down Menü rechts oben bei ihrem Namen ein Aktivitätsprotokoll zum Beitragskonto einsehen. Protokolliert werden Einstiege in das Beitragskonto sowie das Senden von Anbringen wie einer Bescheidbeschwerde oder einer Beitragserklärung und sonstiger Daten wie beispielsweise das Aktualisieren der Adressen für die Benachrichtigungsfunktion. Die Protokolldaten werden drei Jahre aufbewahrt.

Das Mitglied kann ein Aktivitätsprotokoll aufrufen. Das Aktivitätsprotokoll kann über Klick auf den Namen des/der angemeldeten BenutzerIn rechts oben aufgerufen werden. Es werden alle Aktivitäten der letzten 3 Jahre aufgeführt.
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Wechsel zwischen Beitragskonten

Um zwischen Beitragskonten zu wechseln, stehen im Service zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Im DropDown-Menü rechts oben kann auf die Liste der Beitragskonten gewechselt werden.
  • Über die Schnellfunktion zum Aufrufen eines Beitragskontos kann direkt das gewünschte Beitragskonto aufgerufen werden.
Ist die angemeldete BenutzerIn auf mehrere Beitragskonten berechtigt, kann zwischen den Beitragskonten gewechselt werden. Hierzu steht im Kopfbereich eine Schnellfunktion zur Eingabe von Mitgliedsname bzw Beitragskontonummer zur Verfügung oder es kann über das DropDown Menü rechts oben beim Namen der angemeldeten BenutzerIn auf die Liste der Beitragskonten gewechselt werden.
(1) Schnellfunktion zum Aufrufen eines Beitragskontos. (2) Anzeige der Liste aller verfügbaren Beitragskonten.
(1) Schnellfunktion zum Aufrufen eines Beitragskontos. (2) Anzeige der Liste aller verfügbaren Beitragskonten.© Land Tirol

Die Schnellfunktion zum Aufrufen eines Beitragskontos kann mit der Beitragskontonummer oder der Mitgliedsbezeichnung ausgeführt werden. Es können auch nur Teile der Beitragskontonummer/der Mitgliedsbezeichnung eingegeben werden. Wird mit den Angaben nicht eindeutig ein Beitragskonto gefunden, so werden alle in Frage kommenden Beitragskonten aufgelistet:

Bei Verwendung der Schnellfunktion zum Wechsel zwischen Beitragskonten wird direkt in das gewählte Beitragskonto gewechselt. Kann das Beitragskonto nicht eindeutig identifiziert werden, wird die Liste der in Frage kommenden Beitragskonten angezeigt.
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Teamverwaltung

Mit der Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag Kanzleiverwaltung“ können abgabenrechtliche VertreterInnen Teams in der Kanzlei administrieren und steuern, welche Beitragskonten, für die eine Vertretungsvollmacht hinterlegt ist, nur von ausgewählten MitarbeiterInnen eingesehen werden dürfen.

Es können beliebig viele Teams angelegt und diese frei bezeichnet werden. Damit MitarbeiterInnen einem Team zugeordnet werden können, müssen diese zuvor bereits einmal in den Service mit der Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag Vertretung“ oder „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ eingestiegen sein.

Beitragskonten, die keinem Team zugeordnet sind, sind für alle MitarbeiterInnen mit den Rollen Tourismus Pflichtbeitrag Vertretung“ oder „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ im Rahmen der hinterlegten Vollmacht aufrufbar.

In der Teamverwaltung kann die Bearbeitung von bestimmten Beitragskonten bestimmten MitarbeiterInnen vorbehalten werden. MitarbeiterInnen, die dem betreffenden Team nicht zugeordnet sind, können die Beitragskonten des Teams nicht einsehen.
(1) Bestehendes Team löschen. (2) Neues Team anlegen. (3) Durch bestehende Teams navigieren. (4) Bezeichnung des Teams bearbeiten. (5) Dem Team zugehörige MitarbeiterInnen auswählen. Die auszuwählenden MitarbeiterInnen müssen zumindest ein Mal in den Service eingestiegen sein! (6) Dem Team zugehörige Beitragskonten auswählen.
(1) Bestehendes Team löschen. (2) Neues Team anlegen. (3) Durch bestehende Teams navigieren. (4) Bezeichnung des Teams bearbeiten. (5) Dem Team zugehörige MitarbeiterInnen auswählen. Die auszuwählenden MitarbeiterInnen müssen zumindest ein Mal in den Service eingestiegen sein! (6) Dem Team zugehörige Beitragskonten auswählen.© Land Tirol

Kontakt

Bei Fragen zu Anmeldung und Nutzung des USP wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.

Bei Fragen zu Ihrem Beitragskonto wenden Sie sich bitte an das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Tourismus.

Allgemeine Kontaktinformationen des Landes finden Sie auf der Seite Service und Kontakt.

Lob und Kritik zum Service bringen Sie bitte über das Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Innenrevision und IT ein.

Weiterführende Seiten

  • Digital Service Tirol Anmeldung
  • Informationen zu Digital Service Tirol
  • Häufig gestellte Fragen
  • Änderungshinweise zum Service Tourismusbeiträge

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Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

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