Tourismusbeiträge
Servicebeschreibung
Der Service „Tourismus Pflichtbeiträge“ (im Folgenden „Service“) dient den Mitgliedern der Tiroler Tourismusverbände (TVB) sowie ihrer abgabenrechtlichen Vertretung als Einstiegsmöglichkeit in das Beitragskonto betreffend die Pflichtbeiträge zu den Tiroler Tourismusverbänden bzw. dem Tiroler Tourismusförderungsfonds.
Der Service bietet eine Übersicht über aktuelles Guthaben bzw. aktuelle Rückstände im Beitragskonto, offene Beitragserklärungen sowie die Nachrichteneingänge des Mitglieds, beispielsweise an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung gerichtete Schreiben der Beitragsbehörde.
Der Service bietet den BenutzerInnen neben der reinen Einsicht in das Beitragskonto insbesondere folgende Funktionen:
- Herunterladen von originalen, amtssignierten elektronischen Bescheiden und Schriftstücken
- Erstellen eines aktuellen Kontoauszugs
- Elektronisches Einbringen von Beitragserklärungen (nach Einbringung kann sofort eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden)
- Stellen sonstiger rechtswirksamer Anbringen an die Behörde (nach Einbringung kann sofort eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden)
Sämtliche Zugriffe auf ein Beitragskonto sowie Anbringen, die im Namen eines Mitglieds über den Service abgesendet werden, werden elektronisch mitprotokolliert. Das elektronische Protokoll kann durch die Mitglieder jederzeit eingesehen werden.
Die Nutzung des Services ist nicht verpflichtend und ersetzt nicht die sonst üblichen Wege für den Parteienverkehr mit der Behörde. Insbesondere ersetzt der Service nicht die Akteneinsicht bei der Behörde oder die Zustellung im Wege der Post bzw. der elektronischen Zustellung, welche weiterhin wie gewohnt stattfinden. Der Service ist ein zusätzliches Angebot des Amts der Tiroler Landesregierung – Abteilung Tourismus an die Pflichtmitglieder der Tiroler TVB.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Service
Privatpersonen
Dieser Service steht Privatpersonen nicht zur Verfügung.
Unternehmen
MitarbeiterInnen von Unternehmen können am Service teilnehmen, wenn sie einen personifizierten Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) besitzen. Es ist notwendig, dass USP-AdministratorInnen die MitarbeiterInnen im USP entsprechend berechtigen. Dies erfolgt im Bereich Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“.
Für den Service "Tourismusbeiträge" stehen Ihnen in der Rubrik "Digital Service Tirol" folgende Verfahrensrecht zur Verfügung:
- Tourismus Pflichtbeitrag Ansprechpartner
- Berechtigung zur Nutzung des eigenen Beitragskontos.
- Tourismus Pflichtbeitrag abgabenrechtliche Vertretung
- Exklusive Rolle für RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Einsicht in Mitgliederkonten sowie Vorbereitung von Anbringen.
- Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung
- Exklusive Rolle für RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen zur Einsicht in Mitgliederkonten sowie zum Senden von Anbringen. Mit dieser Rolle können außerdem weitere Vollmachten über den Service bekanntgegeben werden.
- Tourismus Pflichtbeitrag Kanzleiverwaltung
- Mit dieser Rolle können gewisse administrative Funktionen im Service gesetzt werden, wie etwa das Verwalten von Teams. Diese Rolle berechtigt nicht zum Zugriff auf Beitragskonten.
Digital Service Tirol stellt Ihnen eine bebilderte Anleitung zum Verwalten von Verfahrensrechten im USP zur Vefügung.
Einstieg in den Service
Sind die notwendigen Berechtigungen vergeben worden, ist der Einstieg in den Service möglich über:
- digitalservice.tirol.gv.at – Hierbei handelt es sich um eine Übersichtsseite zur Plattform Digital Service Tirol. Sie finden dort eine allgemeine Einführung, häufig gestellte Fragen sowie diese Service Beschreibung. Von dieser Seite können Sie zu Digital Service Tirol abspringen, sich anmelden und auf den Service Tourismus Pflichtbeiträge abspringen.
- Im USP finden Sie „Digital Service Tirol“ unter „Meine Services“ und können von dort aus abspringen.
In Ausnahmefällen kann es beim Einstieg als Mitglied zur Meldung kommen, dass kein Beitragskonto zugeordnet ist. In diesen Fällen ist mit der Abteilung Tourismus des Amts der Tiroler Landesregierung Kontakt aufzunehmen, damit die Zuordnung zum Eintrag des Mitglieds im Unternehmensregister vorgenommen werden kann.
Für Mitglieder wird nach Einstieg in den Service im Regelfall eine Übersichtsseite angezeigt, die folgende Inhalte enthält:
- Kontoübersicht – Rückstände: zeigt die einzelnen Verbände, in denen aktuell ein offener Saldo besteht
- Nachrichten - Entwürfe: zeigt noch nicht eingebrachte Nachrichten an wie zum Beispiel offene Beitragserklärungen oder noch nicht finalisierte Bescheidbeschwerden. Es kann auf die Bearbeitungsmaske der jeweiligen Nachricht abgesprungen werden
- Nachrichten – Letzte Eingänge: zeigt die letzten fünf an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung gerichteten Schreiben der Beitragsbehörde. Es kann auf eine Übersicht aller Nachrichtenein- und Nachrichtenausgänge abgesprungen sowie die Dokumente angezeigt/heruntergeladen werden
Für abgabenrechtliche VertreterInnen sowie Mitglieder, denen mehrere Beitragskonten zugeordnet sind, wird zunächst eine Übersichtsseite angezeigt, welche Beitragskonten verfügbar sind. Abgabenrechtliche VertreterInnen haben – sofern sie in USP über die Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ verfügen – die Möglichkeit neue Vertretungsvollmachten einzurichten, um Zugriff auf weitere Beitragskonten zu erhalten. Außerdem können bestehende Vertretungsvollmachten bearbeitet oder zurückgelegt werden.
Für eine bessere Übersicht, bei welchen verknüpften Beitragskonten Tätigkeiten erforderlich sind, ist ein Filter zur Einschränkung auf Konten mit ausstehenden Beitragserklärungen verfügbar. Außerdem wird angezeigt, wann zu den Beitragskonten der letzte Versand eines Dokuments an das Mitglied oder dessen abgabenrechtliche Vertretung stattgefunden hat. Nach dieser Spalte kann durch Klick auf die Spaltenüberschrift sortiert werden. BenutzerInnen mit der Rolle „abgabenrechtliche Vertretung“ oder „zeichnungsberechtigte Vertretung“ sehen dieses Feld nur, wenn ihre Vollmacht die Einsicht in die „Nachrichten“ zum Beitragskonto umfasst.
In dieser Ansicht können außerdem neue Vollmachten angezeigt werden (1) sowie eine Übersicht über die letzten Nachrichteneingänge zu den Beitragskonten, für die eine entsprechende Vollmacht hinterlegt ist, geöffnet werden. (2)
Über den Button „Neue Vertretungsbefugnis“ kann unter Angabe einer Beitragskontonummer eine neue Vollmacht eingetragen werden. Um die entsprechenden Funktionen im Service anbieten zu können, müssen bei Einrichtung einer Vollmacht einige Detailangaben zum Ausmaß der eingeräumten Vertretungsbefugnis gemacht werden. Es wird an dieser Stelle auch ein Hinweis angezeigt, wenn für das betreffende Mitglied bereits eine Vollmacht hinterlegt ist.
Bei erstmaliger Einrichtung einer Vollmacht sowie auch bei jeder nachfolgenden Änderung wird automatisch ein Informationsschreiben an das betreffende Pflichtmitglied gesendet.
Servicebereiche im Detail
Beitragserklärungen
Gewisse beitragsfreie Umsatzbestandteile müssen unter Beilage geeigneter Nachweise belegt werden. Personen, die aufgrund ihres Berufsstandes zur Vertretung in Abgabensachen befugt sind, können diesen Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzen. Diese alternative Bestätigung der beitragsfreien Umsätze kann beim Senden des Beitragserklärungsformulars gesetzt werden.
Anschließend sind die beitragspflichtigen Umsätze auf die Verbände, in denen die Mitgliedschaft besteht, sowie die ausgeübten Berufssparten aufzuteilen. Es ist möglich bestehende Berufssparten unter Angabe eines Datums für „beendet“ zu erklären, neue Berufssparten hinzuzufügen oder auch eine neue Betriebsstätte zu erfassen (eine „Betriebsstätte“ umfasst in diesem Zusammenhang alle Standorte innerhalb des Gebiets eines TVB).
Die hier erklärten beitragspflichtigen Umsätze müssen mit den Umsätzen aus einem allfällig vorhandenen Umsatzsteuerbescheid abzüglich der erklärten beitragsfreien Umsatzbestandteile übereinstimmen. Für Berufssparten, die nach § 32 Tiroler Tourismusgesetz 2006 eine abweichende Bemessungsgrundlage anzugeben haben, wird bei Abweichungen anstelle eines Fehlers ein Warnhinweis angezeigt.
Kontoübersicht
In der Kontoübersicht werden alle Verbände dargestellt, in denen eine Mitgliedschaft besteht oder bestanden hat, sowie das aktuelle Saldo. Kommt nur ein Verband in Frage, wird sofort in dessen Detailansicht abgesprungen.
In der Detailansicht werden sämtliche Einzelbuchungen in diesem Verband dargestellt. Die Buchungen können nach verschiedenen Kriterien gefiltert werden; standardmäßig werden die Buchungen des letzten Jahres angezeigt.
Wurde die Buchung durch einen Bescheid (Beitragsvorschreibung, Stundung usw.) oder sonstiges Schreiben (insbesondere Mahnung) ausgelöst, kann der betreffende Bescheid/das betreffende Schreiben als amtssigniertes Original an dieser Stelle direkt heruntergeladen werden. Aus technischen Gründen ist dies nur für erstellte Schreiben ab Juni 2017 möglich.
Außerdem kann ein aktueller Kontoauszug heruntergeladen werden. Der Kontoauszug ist amtssigniert.
Nachrichten
Im Bereich „Nachrichten“ wird der Schriftverkehr der Behörde mit dem Mitglied bzw. dessen abgabenrechtlicher Vertretung dargestellt. Aus technischen Gründen ist die Darstellung des Schriftverkehrs erst ab Juni 2017 möglich.
Im „Eingang“ werden Schreiben von der Behörde an das Mitglied/dessen abgabenrechtliche Vertretung angezeigt. Es kann jeweils das amtssignierte Original heruntergeladen werden. Schreiben an andere EmpfängerInnen betreffend das Pflichtmitglied (z.B.. Schriftverkehr mit Gerichten) werden nicht dargestellt.
Neue Nachricht an die Beitragsbehörde
Wird im Reiter „Nachrichten“ eine neue Nachricht erstellt, öffnet sich ein Formular, in dem zunächst die allgemeinen Kontaktdaten der Abteilung Tourismus des Amts der Tiroler Landesregierung angezeigt werden. Weiter unten kann sofort ein rechtswirksames elektronisches Anbringen an die Abteilung Tourismus gerichtet werden.
Je nach Art des Anbringens sind bestimmte Informationen einzugeben/auszuwählen. Nachstehend ein Beispiel für eine „Allgemeine Anfrage:“ Es ist zwingend eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen anzugeben und ein Betreff auszuwählen. E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden aus dem Digital Service Tirol - BenutzerInnenprofil vorbefüllt, wenn diese Informationen dort hinterlegt wurden. Neben dem Anbringen in Textform können auch bis zu fünf Dokumente angehängt werden. Nach Versand einer Nachricht kann eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.
Strukturierte Bescheidbeschwerde
Das Erstellen einer strukturierten Bescheidbeschwerde ist möglich entweder als „Neue Nachricht“ oder aus der Detailansicht eines Vorschreibungsbescheides. Das Erstellen einer Bescheidbeschwerde ist nicht möglich, wenn beispielsweise bereits eine Bescheidbeschwerde gegen denselben Bescheid anhängig ist oder eine solche zurückgezogen wurde.
In der Beschwerdemaske sind die Pflichtangaben zur Beschwerde auszufüllen. Falls gewünscht, können die beitragspflichtigen Umsätze neu aufgeteilt, bestehende Berufssparten für beendet erklärt oder neu aufgenommene Berufssparten ergänzt werden. Zudem ist es möglich, den Verzicht auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch die Beitragsbehörde zu erklären sowie die Aussetzung der Einhebung des Pflichtbeitrags zu beantragen:
Nach Einbringung einer Bescheidbeschwerde kann sie nicht mehr gelöscht werden. Es ist jedoch möglich, eine noch nicht von der Beitragsbehörde erledigte Bescheidbeschwerde zurückzuziehen. Nach Zurückziehung einer Bescheidbeschwerde ist es nicht möglich zum selben Bescheid eine weitere Bescheidbeschwerde zu erstellen.
Strukturierter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
Im Wiederaufnahmeantrag ist auszuführen, weshalb dieser zulässig ist. Außerdem können die beitragspflichtigen Umsätze neu aufgeteilt, neue Berufssparten hinzugefügt und bestehende Berufssparten beendet werden. Es können mehrere Dateianhänge hinzugefügt werden.
Nach Versand eines Wiederaufnahmeantrags kann eine amtssignierte Eingangsbestätigung heruntergeladen werden.
Strukturierter Antrag auf Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht
Stammdaten
In den Stammdaten werden die wichtigsten Daten, mit denen das Mitglied erfasst ist, dargestellt. Hierzu zählen insbesondere Name und Kontaktinformationen, Angaben zur Steuernummer, die hinterlegte Bankverbindung und ob ein Lastschriftmandat besteht sowie die aktuell hinterlegte abgabenrechtliche Vertretung, welche Zugriff auf das elektronische Beitragskonto hat.
Das Mitglied hat an dieser Stelle auch die Möglichkeit eine eingerichtete Vollmacht zu widerrufen. Das Widerrufen einer Vollmacht ist nicht möglich, wenn die/der VertreterIn etwa als MasseverwalterIn in einem laufenden Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist.
Mitglieder sowie abgabenrechtliche VertreterInnen – sofern sie über die Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ verfügen und ihre Vollmacht den Zugriff auf das Nachrichtenarchiv des Mitglieds umfasst – haben überdies die Möglichkeit in den Stammdaten eine Benachrichtigung über neue Schreiben einzurichten. Hierzu können bis zu fünf E-Mail-Adressen eingetragen werden, an die die Benachrichtigung gesendet werden soll. Die Benachrichtigung erfolgt nicht gesondert für jeden einzelnen Nachrichteneingang in Digital Service Tirol sondern gesammelt, wenn am Vortag zumindest ein neuer Nachrichteneingang im Beitragskonto verzeichnet wurde.
Die rechtswirksame Zustellung der Schriftstücke erfolgt weiterhin per Post/eZustellung. Die Benachrichtigung über den Digital Service Tirol ist ein ergänzendes, optionales Serviceangebot an die Mitglieder der Tiroler TVB und berührt nicht die gewohnten Abläufe im Service „Mein Postkorb“ im USP.
Weiters können Einstellungen zum Versand von Beitragserklärungsformularen getroffen werden. Einerseits kann gesteuert werden, ob die Formulare an das Mitglied und/oder eine allfällige abgabenrechtliche Vertretung versendet werden sollen; andererseits kann angegeben werden, wie die Abgabenbehörde nach Erhalt eines elektronischen Umsatzsteuerbescheids in Bezug auf den Versand von Beitragserklärungsformularen vorgehen soll. Drei Einstellungen sind möglich:
- Standard: die Abgabenbehörde wird im Einzelfall entscheiden, ob sie den Versand eines Beitragserklärungsformulars für die endgültige Beitragsfestsetzung für notwendig erachtet.
- Daueranforderung: die Abgabenbehörde soll immer ein Beitragserklärungsformular versenden, auch wenn sie es nicht für zwingend notwendig erachtet.
- Nichtanforderung: die Abgabenbehörde soll nach Möglichkeit kein Beitragserklärungsformular versenden.
Aktivitätsprotokoll
Mitglieder können im Drop-Down Menü rechts oben bei ihrem Namen ein Aktivitätsprotokoll zum Beitragskonto einsehen. Protokolliert werden Einstiege in das Beitragskonto sowie das Senden von Anbringen wie einer Bescheidbeschwerde oder einer Beitragserklärung und sonstiger Daten wie beispielsweise das Aktualisieren der Adressen für die Benachrichtigungsfunktion. Die Protokolldaten werden drei Jahre aufbewahrt.
Wechsel zwischen Beitragskonten
Die Schnellfunktion zum Aufrufen eines Beitragskontos kann mit der Beitragskontonummer oder der Mitgliedsbezeichnung ausgeführt werden. Es können auch nur Teile der Beitragskontonummer/der Mitgliedsbezeichnung eingegeben werden. Wird mit den Angaben nicht eindeutig ein Beitragskonto gefunden, so werden alle in Frage kommenden Beitragskonten aufgelistet:
Teamverwaltung
Mit der Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag Kanzleiverwaltung“ können abgabenrechtliche VertreterInnen Teams in der Kanzlei administrieren und steuern, welche Beitragskonten, für die eine Vertretungsvollmacht hinterlegt ist, nur von ausgewählten MitarbeiterInnen eingesehen werden dürfen.
Es können beliebig viele Teams angelegt und diese frei bezeichnet werden. Damit MitarbeiterInnen einem Team zugeordnet werden können, müssen diese zuvor bereits einmal in den Service mit der Rolle „Tourismus Pflichtbeitrag Vertretung“ oder „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ eingestiegen sein.
Beitragskonten, die keinem Team zugeordnet sind, sind für alle MitarbeiterInnen mit den Rollen Tourismus Pflichtbeitrag Vertretung“ oder „Tourismus Pflichtbeitrag zeichnungsberechtigte Vertretung“ im Rahmen der hinterlegten Vollmacht aufrufbar.
Kontakt
Bei Fragen zu Anmeldung und Nutzung des USP wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.
Bei Fragen zu Ihrem Beitragskonto wenden Sie sich bitte an das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Tourismus.
Allgemeine Kontaktinformationen des Landes finden Sie auf der Seite Service und Kontakt.
Lob und Kritik zum Service bringen Sie bitte über das Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Innenrevision und IT ein.