Untersuchungen des Splitts aus der Frühjahrskehrung 1997
Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Straßenkehricht mit Schadstoffen belastet ist. Unsicherheiten in der Frage der ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung von Straßenkehricht haben dazu geführt, dass in Zusammenarbeit mit der Chemisch-technischen Umweltschutzanstalt ein Untersuchungsprogramm für Straßenkehricht (Splitt aus der Frühjahrskehrung) durchgeführt worden ist. Hinsichtlich der anfallenden Abfallmengen existieren derzeit keine genauen Aufzeichnungen. Aufgrund des Splitteinsatzes ist jedoch davon auszugehen, dass 3.000 bis 5.000 Jahrestonnen in Tirol anfallen. Der untersuchte Splitt wurde sowohl von Gemeindestraßen, Landesstraßen als auch Bundesstraßen entnommen. Eine Zuordnung der Proben zu verkehrsarmen bzw. verkehrsreichen Straßen war aufgrund der geringen und unterschiedlichen Schadstoffgehalte nicht möglich. Die Ergebnisse wurden mit einschlägigen Regelwerken für die Verwertung verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass aufgrund der geringen Schadstoffbelastung Splitt aus der Frühjahrskehrung aus ökologischen Gesichtspunkten einer Verwertung zugeführt werden kann. Große Probleme ergaben sich jedoch bei der Frage der zulässigen Entsorgung auf Deponien. Aufgrund des sehr niedrig angesetzten Grenzwertes in der Deponieverordnung beim Gesamtschadstoffgehalt für die der Kohlenwasserstoffe ist eine Entsorgung des Splitts aus der Frühjahrskehrung weder auf Bodenaushub- noch auf Baurestmassendeponien möglich. Splitt aus der Frühjahrskehrung müßte daher, sofern keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen, auf eine Hausmülldeponie entsorgt werden. Daraus ist klar ersichtlich, daß dringend eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen bei der Ablagerung auf Deponien erforderlich ist und hinsichtlich der Grenzwerte Einklang zwischen Verwertungsmöglichkeiten und Entsorgungsmöglichkeiten getroffen werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass es sich beim Straßenkehricht (Splitt aus der Frühjahrskehrung) trotz seiner Ungefährlichkeit um Abfall handelt und dieses Material daher auf geeigneten Plätzen und nicht wie bisher üblich im Nahbereich der Straße ohne Kontrollmöglichkeiten zwischengelagert werden muss.