Recht Invasive Arten
Öffentliche Bekanntmachungen nach Art. 8 Invasive-Arten-Verordnung
Behörde | Invasive Art | Anzahl der Exemplare | Vorhabenszweck | Sodes der Komb. Nomenklatur | Projektzeitraum |
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BH Lienz, Zl. TSCHG-56/12-2020 | Waschbär – Procyon lotor | 7 | Ex-Situ-Erhaltung | Ex 01061900 | bis 31.12.2030 |
BH Kufstein, Zl. KU-TSCHG.H-35/1-2024 | Südamerikanischer Nasenbär - Nasua Nasua | 9 (+10 Jungtiere) | Ex-Situ-Erhaltung | Ex 010600 | unbefristet |
Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten
Allgemeines:
Mit 01.01.2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die „Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ (IAS-Verordnung) in Kraft getreten. Die IAS-Verordnung enthält Bestimmungen für die Prävention, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen der vorsätzlichen und nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Invasive gebietsfremde Arten sind solche, deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, aber auch die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft gefährdet oder nachteilig beeinflusst.
Zum Aktionsplan:
Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung ist von jedem Mitgliedstaat nach Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten und nach Identifizierung jener Pfade, die aufgrund des Artenvolumens und aufgrund des potentiellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen (prioritäre Pfade), ein Aktionsplan zu erstellen. Der Aktionsplan hat vor allem eine Beschreibung jener Maßnahmen zu enthalten, die im Hinblick auf die prioritären Pfade anzuwenden sind und mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindert werden soll.
Auf der Basis eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes, das von den 9 Bundesländern Österreichs in Auftrag gegeben worden ist, wurde bereits im März 2021 der Europäischen Kommission übermittelt. Die nachfolgend abrufbare 2. Fassung des Aktionsplans wurde der Europäischen Kommission im Oktober 2022 übermittelt:
Unter folgendem Link ist die barrierefreie Version des Aktionsplanes abrufbar:
Der Entwurf bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet. An der Erstellung des Entwurfes haben, wie bereits beim Erstentwurf, neben den Ländern auch die davon ebenfalls betroffenen Bundesministerien und Institutionen auf Bundesebene mitgewirkt. Auch auf die Erfahrung relevanter Stakeholder, die bereits jetzt mit dem Management invasiver gebietsfremder Arten befasst sind, wurde wiederum zurückgegriffen. Insoweit der Entwurf den Zuständigkeitsbereich des Landes betrifft, soll er für Tirol als Landesaktionsplan in Geltung gesetzt werden.