Newsletter 13.6.2025
Liebe Leserinnen und Leser!
Das Fernpass-Paket ist weit mehr als neue Tunnel: Neben Lärmschutzmaßnahmen, neuen Schutzwegen und Co. steht auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Fokus.
Moderne Öffi-Haltestellen als Anreiz zum Umstieg
Neben dem Ausbau des Öffi-Angebots liegt der Fokus auch auf der Öffi-Infrastruktur, wie beispielsweise moderne Bushaltestellen. Mit einer neuen Förderung unterstützt das Land Tirol die Gemeinden entlang der Fernpass-Route dabei, Bushaltestellen zu modernisieren oder neue zu bauen. Denn die Errichtung und Wartung von Haltestellen liegt im Aufgabenbereich der Gemeinden.
Wieso? Haltestellen sind das Aushängeschild des öffentlichen Verkehrs. Fahrgastfreundlich, informativ und barrierefrei gestaltet, werden sie zum positiven Imagegeber für Gemeinden und leisten einen Beitrag für die Attraktivität der Öffis. Kurz gesagt: Je ansprechender gestaltet die Haltestelle, desto größer der Anreiz auf die Öffis umzusteigen.
Fundierte Entscheidungen auf Basis von Daten
Stichwort Modernisierung: Im Rahmen des Fernpass-Pakets wird auch das Zählstellen-Netz modernisiert bzw. ausgebaut. Sechs vorhandene Verkehrszählstellen werden auf den neuesten Stand der Technik gebracht und an der L 72 Hahntennjochstraße sowie an der B 179 Fernpassstraße beim Lermooser Tunnel jeweils eine neue Zählstellen installiert.
Und wieso das? Mit den beiden neuen Zählstellen kann man künftig das Verkehrsgeschehen noch detaillierter beurteilen. Damit besteht eine noch bessere Datengrundlage, um auf Basis von Fakten Entscheidungen zu treffen. Denn: Der subjektive Eindruck trügt oft, Zahlen geben ein klares Bild.
Tirol verfügt bereits seit vielen Jahren über ein engmaschiges Netz an Verkehrszählstellen. Im Durchschnitt wird alle 13 Kilometer das Fahrzeugaufkommen auf dem Landesstraßennetz erfasst. Alle Daten der rund 200 Zählstellen in Tirol sind öffentlich zugänglich: Verkehrsinformation Tirol
Übrigens: Die neuen Tonnagelimits für die Hahntennjochstraße (7,5 Tonnen statt 14 Tonnen) wurden diese Woche öffentlich kundgemacht und gelten somit bereits für alle Verkehrsteilnehmenden.