Newsletter 6.12.2024
Liebe Leserinnen und Leser!
Das 7,5-Tonnen-Fahrverbot auf dem Fernpass bildet das Fundament aller Überlegungen rund um Entlastungen entlang der B 179 Fernpassstraße. Da mit dem Fernpass-Paket kein Ausbau der Strecke stattfindet, wird auch an diesem Fahrverbot nicht gerüttelt – und die Polizei schaut genau hin! Bei regelmäßigen Kontrollen wird überprüft, ob sich die Frächter auch daran halten. Das zeigt Wirkung: Allein an einem Tag Ende November wurden fast 300 LKW kontrolliert!
Das Ergebnis des Schwerpunkt-Tages:
- 53 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
- 11 Verstöße gegen das 7,5-Tonnen-Fahrverbot
- 9 Überladungen
- 6 weitere Mängel gefunden
Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die Kontrollen sind. Das LKW-Fahrverbot ist ganz wesentlich. Deshalb beantworten wir hier nochmal die häufigsten Fragen zum Fahrverbot:
Bleibt das 7,5-Tonnen-Verbot auch nach dem Bau des Fernpasstunnels bestehen?
Für die Tiroler Landesregierung steht fest: Das Fahrverbot bleibt. Keine Kompromisse! Selbst nach dem Tunnelbau wird die Kapazität der Strecke nicht verändert. Drei unabhängige Gutachten bestätigen das ganz eindeutig.
Warum fahren trotzdem LKW über den Fernpass, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen?
Ganz einfach: Der sogenannte Ziel- und Quellverkehr ist vom Verbot ausgenommen. Das sind zum Beispiel LKW, die Lebensmittel nach Reutte liefern. Solche LKW dürfen also fahren – aber auch sie werden kontrolliert, um sicherzustellen, dass alles seine Ordnung hat.
Übrigens: Der Zielort des LKW muss in den Frachtdokumenten oder in den Lieferscheinen nachvollziehbar dargestellt sein und kann nicht willkürlich gewählt werden. Das bloße Zu- oder Abladen von einzelnen Gütern (der oftmals genannten „Orangenkiste“ oder die „Rolle Klopapier“) reichen nicht aus, um eine Fahrt bzw. eine Ausnahme vom Fahrverbot zu begründen.