Anlaufstelle zur Meldung gefährlicher Produkte
Nach der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (APSV) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Anlaufstellen für Verbraucherinnen und Verbraucher und andere Betroffene einzurichten, bei welchen Informationen über gefährliche Produkte mitgeteilt werden können. Die Öffentlichkeit ist über die Einrichtung dieser Stellen sowie über Produktsicherheit und entsprechende Gefahren zu informieren.
Nach dem Produktsicherheitsgesetz 2004 ist diese Anlaufstelle in Österreich beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet.