Freie Gewerbe
- Anmeldung des freien Gewerbes bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck) des Gewerbestandortes.
- Kein Befähigungsnachweis erforderlich.
- Als freie Gewerbe können nur Tätigkeiten angemeldet werden, die nicht den reglementierten Gewerben (einschließlich den Handwerken) oder den Teilgewerben zuzuordnen sind.
Die folgende Liste der freien Gewerbe wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft erstellt und gilt daher österreichweit.