Anerkennung von Berufsqualifikationen

Kurzbeschreibung
Allgemeine Information über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen können facheinschlägige Ausbildungen bzw. Qualifikationen, die in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat erfolgten, anerkannt werden.
Informationen zu den Anerkennungsverfahren für konkrete Berufe finden Sie auf dem Portal des EAP Tirol.
Für weitere Informationen (zuständige Stellen, Formulare etc.) wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Beruf.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Fristen
Abhängig vom Beruf.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Verfahrensablauf
Im Regelfall erfolgt nach der Antragstellung das Ermittlungsverfahren, das mit der Entscheidung über den Antrag abgeschlossen wird.
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Authentifizierung und Signatur
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Beruf.
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Kosten
Abhängig vom Beruf.
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Zum Formular
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Zuständige Stelle
-
Sonstige zuständige Stelle:
Für Informationen zu den zuständigen Stellen wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Rechtsbehelfe
Abhängig vom Beruf.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den EAP Tirol.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz
weitere Gesetze je nach Beruf
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Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
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Letzte Aktualisierung
08.05.2024