Landwirtschaftliche private Berufs- und Fachschulen - Anzeige von Änderungen

Kurzbeschreibung
Informationen zum Verfahren
Allgemeine Informationen
Folgende Änderungen bei privaten landwirtschaftlichen Berufs- oder Fachschulen hat der Schulerhalter anzuzeigen: Der Schulerhalter hat der Landesregierung a) die Bestellung des Leiters und der Lehrer, b) das Ausscheiden des Leiters sowie eines Lehrers aus seiner Funktion sowie c) den Umstand, dass der Leiter oder ein Lehrer eine der gesetzlich genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, unverzüglich anzuzeigen. Der Schulerhalter hat jede Änderung der Organisation einer privaten Berufs- oder Fachschule der Landesregierung unverzüglich anzuzeigen. Der Schulerhalter hat jede Änderung der Bezeichnung der Landesregierung unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzungen
Sobald eine Änderung stattfindet, ist diese anzuzeigen.
Fristen
Unverzüglich;
Verfahrensablauf
Anzeige an die Landesregierung.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Zum Formular
Anbringen/Antrag des Landes Tirol
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
§§ 47 f. Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020.
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
23.04.2024