Facharbeiter nach dem TLFBAG

Kurzbeschreibung
Facharbeitertätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
Allgemeine Informationen
Die Berufsausbildung hat eine umfassende berufliche Bildung und die für die Ausübung einer Facharbeitertätigkeit in einem land-und forstwirtschaftlchen Lehrberuf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, darunter auch der Umwelt- und Landschaftspflege, zu vermitteln.
Voraussetzungen
Erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Verfahrensablauf
Die Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt durch Lehre und durch fachliche Weiterbildung oder durch Besuch einer Schule in Verbindung mit einer praktischen Tätigkeit.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Entsprechende Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise, Nachweise über allfällige Zeiten der Berufsausbildung
Kosten
Verwaltungsabgaben; Gebühren nach dem Gebührengesetz.
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren gilt für folgende Berufe: a) Landwirtschaft, b) Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagemen, c) Gartenbau, d) Feldgemüsebau, e) Obstbau- und Obstverwertung, f) Weinbau und Kellerwirtschaft, g) Molkerei-und Käsereiwirtschaft, h) Pferdewirtschaft, i) Fischereiwirtschaft, j) Geflügelwirtschaft, k) Bienenwirtschaft, l) Forstwirtschaft, m) Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft, n) landwirtschaftliche Lagerhaltung, o) Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
Zum Formular
Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
-
Sonstige zuständige Stelle:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Rechtsbehelfe
Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Zusätzliche Hilfs- und Problemlösungsdienste
Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mag. Irene Linke
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon: +43 1 71100-805446
E-Mail: irene.linke@oesterreich.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. 80/2020 (hier kurz: TLFBAG).
Detailinformationen
Dem Qualifikationsniveau nach Art. 11 lit. b sublit. i der Richtlinie 2005/36/EG wird der Beruf des Facharbeiters nach dem Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zugeordnet.
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
04.07.2023