Facharbeiter nach dem TLFBAG

Kurzbeschreibung

Facharbeitertätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf

Allgemeine Informationen

Die Berufsausbildung hat eine umfassende berufliche Bildung und die für die Ausübung einer Facharbeitertätigkeit in einem land-und forstwirtschaftlchen Lehrberuf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, darunter auch der Umwelt- und Landschaftspflege, zu vermitteln.

Voraussetzungen

Erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf

Die Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt durch Lehre und durch fachliche Weiterbildung oder durch Besuch einer Schule in Verbindung mit einer praktischen Tätigkeit.

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise, Nachweise über allfällige Zeiten der Berufsausbildung

Kosten

Verwaltungsabgaben; Gebühren nach dem Gebührengesetz.

Zusätzliche Informationen

Dieses Verfahren gilt für folgende Berufe: a) Landwirtschaft, b) Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagemen, c) Gartenbau, d) Feldgemüsebau, e) Obstbau- und Obstverwertung, f) Weinbau und Kellerwirtschaft, g) Molkerei-und Käsereiwirtschaft, h) Pferdewirtschaft, i) Fischereiwirtschaft, j) Geflügelwirtschaft, k) Bienenwirtschaft, l) Forstwirtschaft, m) Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft, n) landwirtschaftliche Lagerhaltung, o) Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.

Zum Formular

Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

  • Sonstige zuständige Stelle:

    Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle

Rechtsbehelfe

Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Zusätzliche Hilfs- und Problemlösungsdienste

Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Mag. Irene Linke

Stubenring 1, 1010 Wien

Telefon: +43 1 71100-805446

E-Mail: irene.linke@oesterreich.gv.at

Rechtsgrundlagen

Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. 80/2020 (hier kurz: TLFBAG).

Detailinformationen

Dem Qualifikationsniveau nach Art. 11 lit. b sublit. i der Richtlinie 2005/36/EG wird der Beruf des Facharbeiters nach dem Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zugeordnet.

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Letzte Aktualisierung

04.07.2023