Meister nach dem TLFBAG

Kurzbeschreibung
Meistertätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
Allgemeine Informationen
Die Berufsausbildung hat eine umfassende berufliche Bildung und die für die Ausübung einer Meistertätigkeit in einem land-und forstwirtschaftlchen Lehrberuf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, darunter auch der Umwelt- und Landschaftspflege, zu vermitteln.
Voraussetzungen
Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Verfahrensablauf
Die Ausbildung zum Meister erfolgt durch Lehre und durch mehrjährige Verwendung als Facharbeiter bzw. mehrjährige praktische Tätigkeit als Selbständiger und jeweiligen Besuchs des Meistervorbereitungslehrganges oder durch Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Entsprechende Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise, Nachweise über allfällige Zeiten der Berufsausbildung
Kosten
Verwaltungsabgaben; Gebühren nach dem Gebührengesetz.
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren gilt für folgende Berufe: a) Landwirtschaft, b) Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagemen, c) Gartenbau, d) Feldgemüsebau, e) Obstbau- und Obstverwertung, f) Weinbau und Kellerwirtschaft, g) Molkerei-und Käsereiwirtschaft, h) Pferdewirtschaft, i) Fischereiwirtschaft, j) Geflügelwirtschaft, k) Bienenwirtschaft, l) Forstwirtschaft, m) Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft, n) landwirtschaftliche Lagerhaltung, o) Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
Zum Formular
Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
-
Sonstige zuständige Stelle:
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Rechtsbehelfe
Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Zusätzliche Hilfs- und Problemlösungsdienste
Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mag. Irene Linke
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon: +43 1 71100-805446
E-Mail: irene.linke@oesterreich.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. 80/2020 (hier kurz: TLFBAG).
Detailinformationen
Dem Qualifikationsniveau nach Art. 11 lit. b sublit. i der Richtlinie 2005/36/EG wird der Beruf des Meisters nach dem Tiroler Land-und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2000, LGBl. Nr. 32, zugeordnet.
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
04.07.2023