Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungseinrichtung Anzeige Prüfung

Kurzbeschreibung
Der/Die Rechtsträger/in einer Ausbildungseinrichtung hat die Termine der mündlichen Abschluss-, Fach- oder Diplomprüfungen anzuzeigen.
Allgemeine Informationen
Der/Die Rechtsträger/in der Ausbildungseinrichtung für Ausbildungslehrgänge zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Fach-Sozialbetreuer/in bzw. zum/zur Diplom-Sozialbetreuer/in hat der Landesregierung spätestens 2 Monate vor dem festgesetzten Zeitpunkt die Termine der mündlichen Abschluss-, Fach- oder Diplomprüfungen anzuzeigen.
Voraussetzungen
Vorliegen einer Ausbildungsbewilligung nach § 25 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz.
Fristen
Spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
Verfahrensablauf
Anzeige bei der Behörde.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Bei Zweifeln über Identität oder Authentizität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Art und Format der vorzulegenden Anzeige/Unterlagen
Die Anzeige kann in elektronischer Form eingebracht werden. Nähere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter: Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technischen Voraussetzungen
Kosten
allenfalls Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
Zum Formular
Anbringen/Antrag des Landes Tirol
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
-
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
30.04.2024