Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungseinrichtung Anzeige Änderungen

Kurzbeschreibung
Der/Die Rechtsträger/in einer Ausbildungseinrichtung hat wesentliche Änderungen in der Ausbildungsorganisation und in der Durchführung von Ausbildungslehrgängen anzuzeigen.
Allgemeine Informationen
Der/Die Rechtsträger/in der Ausbildungseinrichtung für Ausbildungslehrgänge zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Fach-Sozialbetreuer/in bzw. zum/zur Diplom-Sozialbetreuer/in hat der Landesregierung wesentliche Änderungen in der Ausbildungsorganisation und in der Durchführung von Ausbildungslehrgängen anzuzeigen, insbesondere
1. die Verlegung von Räumen für die Durchführung der theoretischen Ausbildung im Rahmen des bewilligten Standortes,
2. die beabsichtigte Erweiterung von Praktikumsplätzen auf neue Einrichtungen und
3. die Bestellung des Leiters oder Stellvertretenden Leiters des Ausbildungslehrganges.
Hinweis: Hinsichtlich der in § 27 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz genannten Ausbildungslehrgänge in Schulen für Sozialbetreuungsberufe ist Punkt 1. nicht anzuzeigen.
Voraussetzungen
Vorliegen einer Ausbildungsbewilligung nach § 25 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz.
Fristen
Keine. Die Anzeige hat vor der Änderung zu erfolgen.
Verfahrensablauf
Anzeige bei der Behörde.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Bei Zweifeln über Identität oder Authentizität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Erforderliche Unterlagen
Etwaige aussagekräftige Unterlagen sollen tunlichst angeschlossen werden und können von der Behörde angefordert werden.
Art und Format der vorzulegenden Anzeige/Unterlagen
Die Anzeige kann in elektronischer Form eingebracht werden. Nähere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter: Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technischen Voraussetzungen
Kosten
allenfalls Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
Zum Formular
Anbringen/Antrag des Landes Tirol
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
-
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
30.04.2024