Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungseinrichtung Anzeige Änderungen

Kurzbeschreibung

Der/Die Rechtsträger/in einer Ausbildungseinrichtung hat wesentliche Änderungen in der Ausbildungsorganisation und in der Durchführung von Ausbildungslehrgängen anzuzeigen.

Allgemeine Informationen

Der/Die Rechtsträger/in der Ausbildungseinrichtung für Ausbildungslehrgänge zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Fach-Sozialbetreuer/in bzw. zum/zur Diplom-Sozialbetreuer/in hat der Landesregierung wesentliche Änderungen in der Ausbildungsorganisation und in der Durchführung von Ausbildungslehrgängen anzuzeigen, insbesondere

1.     die Verlegung von Räumen für die Durchführung der theoretischen Ausbildung im Rahmen des bewilligten Standortes,

2.     die beabsichtigte Erweiterung von Praktikumsplätzen auf neue Einrichtungen und

3.     die Bestellung des Leiters oder Stellvertretenden Leiters des Ausbildungslehrganges.

Hinweis: Hinsichtlich der in § 27 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz genannten Ausbildungslehrgänge in Schulen für Sozialbetreuungsberufe ist Punkt 1. nicht anzuzeigen.

Voraussetzungen

Vorliegen einer Ausbildungsbewilligung nach § 25 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz.

Fristen

Keine. Die Anzeige hat vor der Änderung zu erfolgen.

Verfahrensablauf

Anzeige bei der Behörde.

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Bei Zweifeln über Identität oder Authentizität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.

Erforderliche Unterlagen

Etwaige aussagekräftige Unterlagen sollen tunlichst angeschlossen werden und können von der Behörde angefordert werden.

Art und Format der vorzulegenden Anzeige/Unterlagen

Die Anzeige kann in elektronischer Form eingebracht werden. Nähere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter: Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technischen Voraussetzungen

Kosten

allenfalls Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957

Zum Formular

Anbringen/Antrag des Landes Tirol

Zuständige Stelle

Rechtsbehelfe

-

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Rechtsgrundlagen

Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz

Gebührengesetz 1957

Für den Inhalt verantwortlich

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Letzte Aktualisierung

30.04.2024