Tagesbetreuung - Bewilligung

Kurzbeschreibung
Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung
Allgemeine Informationen
Tagesbetreuung ist die Übernahme eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung für einen Teil des Tages, die nicht im Rahmen des Kindergarten-, Hort- und Schulbetriebes erfolgt. Die Tagesbetreuung kann im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter, Tagesvater), in geeigneten Räumlichkeiten in Betrieben (Betriebstagesmutter, Betriebstagesvater) oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen. Tagesmütter, Tagesväter und Tagesbetreuungseinrichtungen bzw. Betriebstagesmütter, Betriebstagesväter und Betriebstagesbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen
1. Eignung der Betreuungsperson (Tagesmütter/Tagesväterausbildung), 2. geeignete Räumlichkeiten, 3. Risikoanalyse
Fristen
Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Nach Einbringung des Antrages wird ein Ermittlungsverfahren einschließlich Lokalaugenschein durchgeführt. Nach positivem Ergebnis erfolgt die Bewilligung.
Authentifizierung und Signatur
-
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Eignung
Kosten
keine
Zum Formular
Anbringen/Antrag des Landes Tirol
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
-
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
§ 43 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
30.05.2025