Tagesbetreuung - Bewilligung

Kurzbeschreibung

Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung

Allgemeine Informationen

Tagesbetreuung ist die Übernahme eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung für einen Teil des Tages, die nicht im Rahmen des Kindergarten-, Hort- und Schulbetriebes erfolgt. Die Tagesbetreuung kann im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter, Tagesvater), in geeigneten Räumlichkeiten in Betrieben (Betriebstagesmutter, Betriebstagesvater) oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen. Tagesmütter, Tagesväter und Tagesbetreuungseinrichtungen bzw. Betriebstagesmütter, Betriebstagesväter und Betriebstagesbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen

1. Eignung der Betreuungsperson (Tagesmütter/Tagesväterausbildung), 2. geeignete Räumlichkeiten, 3. Risikoanalyse

Fristen

Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

Nach Einbringung des Antrages wird ein Ermittlungsverfahren einschließlich Lokalaugenschein durchgeführt. Nach positivem Ergebnis erfolgt die Bewilligung.

Authentifizierung und Signatur

-

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Eignung

Kosten

keine

Zum Formular

Anbringen/Antrag des Landes Tirol

Zuständige Stelle

Rechtsbehelfe

-

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Rechtsgrundlagen

§ 43 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz

Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern

Für den Inhalt verantwortlich

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Letzte Aktualisierung

30.05.2025