Landwirtschaftliche private Schülerheime - Anzeige der Errichtung

Kurzbeschreibung

Die Errichtung, Führung, Stillegung, Auflassung eines privaten lw. Schülerheimes ist der Landesregierung anzuzeigen.

Allgemeine Informationen

Die Errichtung, Führung, Stillegung, Auflassung eines privaten landwirtschaftlichen Schülerheimes ist der Landesregierung anzuzeigen.

Voraussetzungen

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Anzeige an die Behörde.

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung der Anzeige ist nicht zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Zum Formular

Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Rechtsbehelfe

Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Rechtsgrundlagen

§ 34 Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020.

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Letzte Aktualisierung

23.04.2024