Landwirtschaftliche private Schülerheime - Anzeige der Errichtung

Kurzbeschreibung
Die Errichtung, Führung, Stillegung, Auflassung eines privaten lw. Schülerheimes ist der Landesregierung anzuzeigen.
Allgemeine Informationen
Die Errichtung, Führung, Stillegung, Auflassung eines privaten landwirtschaftlichen Schülerheimes ist der Landesregierung anzuzeigen.
Voraussetzungen
Keine.
Fristen
Keine.
Verfahrensablauf
Anzeige an die Behörde.
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung der Anzeige ist nicht zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Keine.
Zum Formular
Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
§ 34 Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020.
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
23.04.2024