Filmvorführung – Ankündigung der Zulässigkeit

Kurzbeschreibung

Aushang der Alterszulässigkeit von Filmen

Allgemeine Informationen

Der Veranstalter hat durch Aushang im Eingangsbereich des Kinos, nach Möglichkeit auch im Internet und in den Printmedien, darauf hinzweisen, ab welcher Alterstufe ein Film zugelassen ist bzw. dass er für Kinder und Jugendliche nicht zugelassen ist.

Voraussetzungen

Filmvorführung im Kino

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Aushang im Eingangsbereich des Kinos

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Aushang

Kosten

Keine

Zum Formular

Ein Formular ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Zuständige Stelle

Rechtsbehelfe

Keine

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Rechtsgrundlagen

Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003

Für den Inhalt verantwortlich

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Letzte Aktualisierung

25.03.2024