Filmvorführung – Ankündigung der Zulässigkeit

Kurzbeschreibung
Aushang der Alterszulässigkeit von Filmen
Allgemeine Informationen
Der Veranstalter hat durch Aushang im Eingangsbereich des Kinos, nach Möglichkeit auch im Internet und in den Printmedien, darauf hinzweisen, ab welcher Alterstufe ein Film zugelassen ist bzw. dass er für Kinder und Jugendliche nicht zugelassen ist.
Voraussetzungen
Filmvorführung im Kino
Fristen
Keine
Verfahrensablauf
Aushang im Eingangsbereich des Kinos
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Aushang
Kosten
Keine
Zum Formular
Ein Formular ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Zuständige Stelle
Rechtsbehelfe
Keine
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 76020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2402
E-Maileap@tirol.gv.at
Rechtsgrundlagen
Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003
Für den Inhalt verantwortlich
Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 36020 Innsbruck
Telefon+43 512 508
E-Mailpost@tirol.gv.at
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Letzte Aktualisierung
25.03.2024