Filmvorführung – Zulässigkeit von Filmen für Kinder/Jugendliche

Kurzbeschreibung

Meldepflicht des Veranstalters, wenn er Kindern oder Jugendlichen den Besuch einer Filmvorführung gestatten will.

Allgemeine Informationen

Beabsichtigt der Veranstalter Kindern oder Jugendlichen den Besuch einer Filmvorführung zu gestatten und wurde für den betreffenden Film nicht bereits eine Verordnung durch das Amt der Landesregierung erlassen, wonach der Film für Kinder und Jugendliche nicht oder nur ab einer bestimmten Altersstufe zugelassen ist, so hat er dies dem Amt der Tiroler Landesregierung unter Angabe der vorgesehenen Altersstufe mitzuteilen.

Voraussetzungen

- Gestattung des Besuches einer Filmvorführung durch Kinder und Jugendliche

- Keine Verordnung des Amtes der Landesregierung, wonach der betreffende Film für Kinder und Jugendliche nicht oder nur ab einer bestimmten Altersstufe zugelassen ist

Fristen

Die Mitteilung muss spätestens 4 Tage vor Beginn der ersten Vorführung beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Verfahrensablauf

Mitteilung an das Amt der Landesregierung, dass Filmvorführung vor Kindern oder Jugendlichen beabsichtigt ist.

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Bei Zweifeln über die Identität oder Authentizität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.

Erforderliche Unterlagen

Filmbeschreibung

Die Unterlagen (Kopien) können in elektronischer Form eingebracht werden. Nähere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter: Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technischen Voraussetzungen

Kosten

Gebühren nach dem Gebührengesetz

Zum Formular

Anbringen/Antrag des Landes Tirol

Zuständige Stelle

Rechtsbehelfe

Keine

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Rechtsgrundlagen

Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003

Gebührengesetz 1957

Für den Inhalt verantwortlich

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Letzte Aktualisierung

25.03.2024